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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.07.2008)

Wien, am 02.07.2008

Nationalratsabgeordneter Peter Pilz besucht Martin Balluch im Gefängnis

Direkt im Anschluß lud er zur Pressekonferenz direkt vor der Justizanstalt Josefstadt

Reges Interesse herrschte an dieser Veranstaltung, die der Sicherheitsbeauftragte der Grünen gleich nach seinem Besuch bei DDr. Martin Balluch abhielt.

Nationalratssabgeordneter Pilz verurteilte vor allem, dass obwohl ein Anklagepunkt der Staatsanwaltschaft nach dem anderen wie ein Kartenhaus in sich selbst zusammenbricht und nicht viel mehr überbleibt als die ominöse kriminelle Organisation, die TierschützerInnen immer noch in Haft gehalten werden. Eine kriminelle Organisation muss schwerwiegende, kriminelle Handlungen geplant und wiederkehrend begangen haben, so sagt es der § 287a, die Schwere der Delikte sollte zumindest eine Freiheitsstrafe von 3 bis 4 Jahre voraussetzen. Was hier zur Zeit geahndet wird fällt in den üblichen Bereich zivilen Ungehorsam von NGO`s. Und so fordert auch Peter Pilz, dass in rechtlich zutreffender Betrachtungsweise die Unterrsuchungshäftlinge umgehend auf freien Fuß zu setzen sind.

Die Untersuchungshaft wurde mit der Begründung der Tatbegehungsgefahr und der Verdunkelungsgefahr begründet. Wenn jedoch die wesentlichen Vorwürfe und damit auch der Vorwurf der kriminellen Organisation entfallen, kann auch die Tatbegehungsgefahr nicht mehr aufrecht erhalten werden, so die Schlussfolgerung von Peter Pilz. Das gleiche gilt für die Verdunkelungsgefahr, die mangels einer kriminellen Organisation nicht begründet werden kann.

Herr Pilz appelliert auch an die Justizministerin, eine Fortsetzung der schweren Menschenrechtsverletzungen und das gesetzwidrige Vorgehen der Staatsanwaltschaft zu verhindern.

Die Haft ist illegal!

Bitte lesen Sie hier die Stellungnahme von Herrn Pilz von seinem Besuch.

 

 

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