Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.07.2008)
Wien, am 14.07.2008Verstümmelte Tierkinder
Kühe ohne Hörner werden langsam zu einem gewohnten Bild. Dass Kälbern aber auch die Schwänze kupiert werden dürfen, ist weitgehend unbekannt
Die völlig widernatürlichen Haltungsbedingungen der Intensivtierhaltung führen zu weiteren routinemäßigen Verstümmelungen der Tierkinder. Enge, totale Reizarmut, dieses Leben macht die Tiere krank, doch anstatt für bessere Lebensbedingungen zu sorgen, wurden schmerzhafte Methoden entwickelt, um die Tiere von den Folgen des krankhaften Verhaltens zu schützen und somit den Profit der Landwirte zu sichern.
Die übliche, konventionelle Mastrinderhaltung
in Österreich erfolgt auf Betonspaltenboden.
Mit einem Gewicht von 200 kg (dieses Gewicht
hat ein Kalb mit ca. 4 Monaten erreicht) werden
die Kälber von den Mastbetrieben zugekauft und
kommen in die Mastbuchten. Eine Bucht besteht
aus nichts anderem als Betonspaltenboden. Das
ist der Lebensraum für die nächsten 12 bis 14Monate.
Auch ruhen müssend die Tiere auf dem harten,
teilweise schlecht isolierten Betonboden. Die
Schwänze kommen dabei am Boden zu liegen. Durch
die unnatürliche Enge dieses Lebensraums kommt
es so regelmäßig zu Trittverletzungen durch
Buchtgenossen. Ein weicher Boden würde nachgeben,
dieser aber wirkt wie ein Amboss: offene Wunden
an den Schwanzspitzen sind an der Tagesordnung,
durch diese können Bakterien eintreten, die
dann Entzündungen hervorrufen, schlimmstenfalls
aufsteigend bis zum Wirbelkanal. Bis zu 90 %
der Maststiere die auf Betonspaltenboden gehalten
werden weisen diese Verletzungen auf. Mit dem
neuen Bundestierschutzgesetz steht den Mastrindern
etwas mehr Platz zu, und die Prozentzahl der
verletzten Tiere hat sich in Österreich etwas
gebessert.
Erschreckende Lösung:
Um den wirtschaftlichen Schaden im Zaum zu halten, wird nicht etwa den Tieren mehr Platz gegeben, nein, man kupiert ihnen den Schwanz. Die nun empfindliche Schwanzspitze wird nun häufiger auf dem eigenen Körper statt auf dem Boden abgelegt, damit verringert sich das Risiko getreten zu werden.
Das österreichische Bundestierschutzgesetz erlaubt:
Das Kupieren des Schwanzes von Kälbern im Ausmaß von höchstens 5 cm, wenn der Eingriff durch einen Tierarzt nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird und eine betriebliche Notwendigkeit zur Minderung der Verletzungsgefahr für die Tiere gegeben ist.
Kälbern dürfen nicht routinemäßig die Schwänz kupiert werden, dies sollte nur nach einer Prüfung auf betriebliche Notwendigkeit gewährt werden. Trotz dieses Gesetzestextes gibt es in unserem Land offensichtlich Betriebe, die Kälber schon mit kupiertem Schwanz zum Kauf anbieten. So war in der BZ (Bauernzeitung) vom Februar 2008 folgende Annonce zu lesen: „Verkaufe 200 Stück Kälber, enthornt und kupiert, 1A Qualität….“
Aus sicherer Quelle haben wir von zwei weiteren Betrieben in Niederösterreich erfahren, die routinemäßig allen Kälbern die Schwänze kupieren. Diese Betriebe wurden wegen Verstoßes gegen die 1. Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetzes angezeigt.