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Amtsmissbrauch: Statt den Tieren zu helfen rät Amtstierärztin die TierschützerInnen anzuzeigen!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.07.2008)

Wien, 15.07.2008

TierschützerInnen nun auch von Amtstierärzten gejagt?

TierschützerInnen nun auch von Amtstierärzten gejagt?

Durch die ungeheure Aktenflut, die uns seit Wochen in Bezug der Inhaftierung der 10 Tierschutzgefangenen erreicht, kommen auch einige brisante Details ans Tageslicht.

Die Vorgeschichte:

Am 4. April 2008 zeigte der VGT einen niederösterreichischen Schweinemastbetrieb an. Auf dem mitgeschickten Video war ein neugeborenes Ferkel zu sehen, dieses blutete sehr stark aus dem Nabelbereich, der kleine Körper zuckte, das Ferkel gab herzzerreißende Schmerzensschreie von sich. Keine Hilfe in Sicht. Die Mutter, die in einer sogenannten „Eisernen Jungfrau“ eingesperrt war, musste hilflos zusehen, wie ihr Kleines verblutet. Hinter ihr noch verbunden mit der Nachgeburt und der Nabelschnur lagen drei bereits tote, neugeborene Ferkel. In der Natur würde die Mutter die Nabelschnur durchbeißen, hier gibt es keine Chance dazu. Die Ferkel, die stark genug sind, reißen die Nabelschnur durch, dabei kann es zu oben beschriebenen Verletzungen kommen.

Eine ethische Verpflichtung dem Tier zu helfen und Leiden zu mindern würde man als NormalbürgerIn als Voraussetzung zur Besetzung eines Postens als AmtstierärztIn ansehen. Als Kenner der Materie würde man zumindest eine gewisse Neutralität den Parteien gegenüber voraussetzen.

Was hat man nun von folgendem Vorgehen zu halten?

Die Amtstierärztin wird über die besonders schwerwiegenden Vernachlässigungen der Tiergesundheit in genannten Stall informiert. Im Akt kann man lesen:

„Der Amtstierärztin, Fr Dr. XXX, wurde vom „Verein gegen Tierfabriken“ dieses Video zugespielt, auf dem der oa Vorfall zu sehen ist. [Der Landwirt] wurde über diesen Vorfall von der [Amtstierärztin] in Kenntnis gesetzt und teilte ihm mit, er solle Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Landwirt selbst hat von dem nächtlichen Besuch nichts bemerkt.“

Das Leiden der Tiere kümmert die Behörden nicht

Ein weiterer Vorfall, aus dem ganz klar hervorgeht, dass die Behörden kranke, leidende Tiere und die damit verbundenen Gesetzesübertretungen des Bundestierschutzgesetzes vollkommen ignorieren, dafür aber ein ungeheuerliches Interesse haben, die TierschützerInnen zu kriminalisieren, ist auch hier zu erkennen:

Telefonate werden abgehört. Ein Gespräch zweier TierschutzaktivistInnen dreht sich um einen Kuhstall. Die Kühe haben auf den Gelenken offene Wunden und die Aktivistin bittet ihren Kollegen dort Fotos zu machen. Der betreffende Stall steht offen, was oft der Fall ist, da Kühe nicht kälteempfindlich sind, dafür aber an warmer, keimträchtiger Stallluft leicht erkranken. Der Kollege sagt zu, dies rasch zu erledigen. Die ermittelnde Polizeibeamtin des Landeskriminalamtes Wien informiert daraufhin den Staatsanwalt über diesen Vorfall und bittet die örtliche Polizei sich auf die Lauer zu legen um den Aktivisten „auf frischer Tat“ zu ertappen. Auch hier ist das Leiden der Tiere nicht ein Wort wert. Es wird nicht einmal versucht, nach den Tieren zu sehen, um diesen Missstand durch behördlichen Eingriff einfach abzustellen!

Dietmar Keck, Tierschutzsprecher der SPÖ, betont im Gegensatz dazu wie wichtig es ist, dass Missstände in der landwirtschaftlichen Tierhaltung dokumentiert und angezeigt werden

In einer Presseaussendung vom 9.7.2008 mit dem Titel „Dank Beweismaterial von Tierschützern kann gesetzlich reagiert werden“ meinte er:

„Dank der Ansammlung von Beweismaterial, wie Fotos, die Tierquälereien dokumentieren, sei die Entwicklung neuer tierschützender Gesetzesschritte, wie beispielsweise das Verbot von Käfighaltung von Kaninchen und Hühnern, möglich gewesen. Deshalb sollte Tierschützern "wohlwollend entgegengetreten werden", und ihre Arbeit solle durch die Tierfarm-Lobby nicht noch weiter erschwert werden.


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