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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.07.2008)

Wien, am 22.07.2008

Diskussionsbeiträge zum Dringlichen Antrag der Grünen im Parlament

Zusammenfassung Dringlicher Antrag und Diskussion zur Kriminalisierung von TierrechtsaktivistInnen im Parlament

Mittwoch den 9. Juli gab es aus aktuellem Anlass einen dringlichen Antrag der Abgeordneten Weinzinger (Grüne) im Österreichischen Nationalrat. Der Antrag zielte auf eine Abänderung des §278a ab, damit dieser in Zukunft nicht mehr gegen politische AktivistInnen eingesetzt werden kann. Der Antrag fand zwar keine Unterstützung bei den anderen Parlamentsparteien, trotzdem war er Auslöser für eine Diskussion zur Kriminalisierung von Tierrechtsaktivistlnnen. Im folgenden einige OTöne der Abgeordneten im Nationalrat:

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne)

  • Was wir haben, sind zehn Tierschützerinnen und Tierschützer, die heute noch in Untersuchungshaft sitzen wegen des Vorwurfes, angeblich einer kriminellen Organisation anzugehören, aber es gibt sonst keine konkreten Anklagepunkte. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass in einem Rechtsstaat, dass in Österreich so etwas möglich ist und einem Bürger oder einer Bürgerin passieren kann.
  • Glauben Sie, entspricht es einem modernen Rechtsstaat mit korrektem Vorgehen, mit klaren Bestimmungen für das Vorgehen, wenn man einem Beschuldigten bei einer Hausdurchsuchung erstens einmal gleich ungeschaut die Tür eintritt, nicht einmal fragt, ob er aufmacht, nicht sagt, er möge gesuchte Gegenstände freiwillig herausgeben - was auch nicht geht, weil der Durchsuchungsbescheid so formuliert ist, dass relevante Informationen gesucht werden, und das kann man schlecht herausgeben -. wenn man dann den Beschuldigten in der Unterhose in Handschellen auf den öffentlichen Gang vor seine Wohnung zerrt und dort eine Stunde lang abstellt, während in seiner Abwesenheit die Hausdurchsuchung durchgeführt wird? Das spottet nicht nur jeder Beschreibung, sondern das widerspricht vor allem den Rechtsvorschriften für die Vorgangsweise bei solchen Hausdurchsuchungen. Das ist glatt rechtswidrig!
  • Was den Einfluss betrifft, den die Organisationen versuchen auf die Politik zu nehmen, versucht vermutlich die Industriellenvereinigung zwanzig bis dreißig Mal mehr Einfluss auf die Politik zu nehmen, und ist vermutlich auch erfolgreicher dabei - und im Übrigen nicht nur auf die Politik, sondern auch auf die Wirtschaft. Also da wären ÖVP oder Industriellenvereinigung oder Gewerkschaft oder SPÖ oder auch die Grünen mindestens so verdächtig mit ihren versuchten Einflussnahmen auf die Politik und die Wirtschaft. Das kann man nicht wirklich behaupten, das sei eine kriminelle Tätigkeit.
  • Wenn das Schule macht, was man hier versucht als Präzedenzfall mit einigen Tierschützern durchzuführen, dann ist in Hinkunft jede Aktivität einer Nichtregierungsorganisation davon bedroht, abgedreht zu werden, wenn es jemandem politisch unbequem wird, politisch gegen den Strich geht, weil man sagt, das ist jetzt nach § 278a StGB kriminell. Konsumentenaktionen - geht nicht mehr; unlauterer Einfluss auf Politik und Wirtschaft. Demonstrationen gegen eine Firma - geht nicht mehr; Einflussnahme. Also wenn das zum Maßstab wird, wie jetzt vorgegangen wird, kann man Greenpeace, Attac, Clean Cloth-Kampagne, vermutlich die Katholische Frauenaktion zusperren und in Untersuchungshaft nehmen.

 

Mag. Albert Steinhauser (Grüne)

  • Aber eines ist klar: möglicherweise Sachbeschädigung, aber sicher nie die Erfüllung des Straftatbestandes "Bildung einer Kriminellen Organisation'' gemäß § 278a Strafgesetzbuch. Das ist ein klarer Missbrauch! Und er hat auch ein Vorbild, meine Damen und Herren, es ist ja nicht der erste Fall. Es gibt einen ähnlichen Fall in Deutschland - dort ist der § 129 zur Anwendung gekommen -, und zwar war 2007, wie vielleicht einige hier wissen werden, der G8-Gipfel in Deutschland, und dort hat es natürlich jede Menge Widerstand gegeben, denn was die G8 auf einem Gipfel macht, das gefällt nicht allen, das ist nachvollziehbar. Was hat damals dort die Polizei gemacht? - Man hat in Deutschland den § 129 angewendet, hat behauptet, es gäbe da eine militante Kampagne zur Verhinderung der G8, das sei eine kriminelle Organisation, hat Hausdurchsuchungen durchgeführt und eine Untersuchungshaft verhängt. Dies war offensichtlich das Vorbild für die Vorgangsweise in Österreich.
  • Warum wurde der § 278a Strafgesetzbuch angewendet? Das ist eine spannende Frage! Warum ist man nicht einfach hergegangen und hat gesagt: Okay, da gibt es ein Graffiti an der Wand, und man schaut sich an, wer das war, und macht dann ein Verfahren wegen Sachbeschädigung und entscheidet für eine Lösung in Form einer Diversion oder auch nicht. Das sind ganz normale Dinge, die immer wieder vorkommen. Es gibt einen Grund: Polizei und Staatsanwaltschaft konnten offensichtlich die Delikte einzelnen Personen nicht zuordnen und damit auch keine Strafverfolgungshandlungen setzen. Das war das Problem der Polizei!
  • § 278a StGB ist ein Vehikel, er wird als Ermittlungsparagraph missbraucht - das ist jetzt der Vorwurf -, dann kommt es zu den Hausdurchsuchungen, man kommt so möglicherweise an belastendes Material heran, das man dann in Einzelverfahren gegen einzelne Personen einsetzt, und der § 278a wird fallen gelassen. Diese Vorgangsweise ist eines Rechtsstaates schlichtweg unwürdig. So gehl das nicht! Man kann nicht beliebig einen strafbaren Vorwurf erheben, ohne ihn zu beweisen, nur um zu Ermittlungsergebnissen zu kommen!
  • Der dritte Punkt ist der erhebliche Einfluss auf Wirtschaft und Politik - das ist eine ganz wichtige Bestimmung in diesem § 278a StGB. Da fragen wir uns: Wo ist der Einfluss auf Wirtschaft und Politik bei den Tierschützern? - Wissen Sie, wie das untermauert wird? Es wird behauptet, dass diese Tierschützer Unternehmen in den wirtschaftlichen Ruin treiben würden, indem sie Kampagnen gegen den Pelzhandel veranstalten würden. Wenn das nicht so gefährlich wäre, wurde ich lachen. Das ist ja schlichtweg lächerlich, denn politische Kampagnen in eine bestimmte Richtung führen Sie alle, meine Damen und Herren, führt jede NGO. Das allein kann und darf in einem Rechtsstaat nicht zur Anwendung des § 278a StGB
    führen!

 

Abgeordneter Dr. Johannen Jarolim (SPÖ)

  • Ich lade Sie wirklich ein, einmal durchzulesen, was die Voraussetzung sein soll und sein muss, um diese Bestimmung anzuwenden. Neben der unternehmensähnlichen Verbindung sind das natürlich auch noch die schwerwiegenden strafbaren Handlungen, die dann - nicht taxativ, aber beispielsweise - aufgezählt werden. Und wenn wir hier im Gesetz schwerwiegende strafbare Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei, von Kampfmitteln, Kernmaterial, radioaktiven Stoffe haben, meine Damen und Herren, dann ist das schon ein Kaliber - es heißt ja nicht umsonst Killer-Paragraph, Mafia-Paragraph -, wo schon etwas Besonderes vorliegen muss und darüber hinaus auch noch die Absicht der Bereicherung im großen Umfang - die ist da überhaupt auszuschließen; ich glaube, das wissen wir - oder erheblicher – meine Damen und Herren, erheblicher! - Einfluss auf Politik oder Wirtschaft angestrebt werden muss.

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ)

  • Meine Damen und Herren, ich mochte jetzt durch Bilder einiges in Erinnerung rufen. Hätten diese Tierschützer nicht Sachbeschädigungen begangen, in Höfen, bei Stallungen Fotos gemacht und sie uns hier im Parlament präsentiert - wir hätten nicht das Käfighalteverbot von Hühnern. Auf Grund dieser Fotos haben wir es gemacht, meine Damen und Herren! Schauen Sie sich diese Bilder an, wir haben sie hier im Plenum schon einmal präsentiert. Wir hätten in dieser Gesetzgebungsperiode nicht das Halten von Kaninchen in Käfigen verboten, wenn wir nicht diese Fotos gehabt hätten, meine Damen und Herren, weil die Tierschützer sie gemacht haben.
  • Genau auf Grund dieser Zustände haben wir ein Bundestierschutzgesetz verabschiedet, wobei die Tierschützer als Experten geladen waren. Alle fünf Parlamentsparteien - damals vier - waren mit diesen Experten in Verbindung, und die Experten waren genau diese, die jetzt inhaftiert sind! Das war zum Beispiel Dr. Balluch, der als Experte hier im Parlament war und uns erklärt hat, was wir als Parlamentarier machen müssen, damit diese tierschutzrelevanten Maßnahmen von uns als Gesetzgeber gesetzt werden können.
  • Das für mich ganz Wichtige ist: Ist die lange Untersuchungshaft vielleicht ein Versuch der Einschüchterung, meine Damen und Herren? - Denn eines ist vollkommen klar: Leicht haben es die Tierschützer nicht. Ich bin Tierschützer, ich bin auch aktiver Tierschützer, und ich trete für den Tierschutz ein. Da wird man natürlich eingeschüchtert, weil Lobbying hinter diesen Maßnahmen steht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ)

  • Wir haben alle gedacht, dass diese Instrumente, die wir als Parlament der Polizei geben, gegen Mord, Totschlag, Menschenhandel, Drogenhandel, Geldwäsche, gegen die Bösen der Bösen eingesetzt werden. Keiner von uns hat daran gedacht, dass es dann darum geht, Menschen, die Fotos von Tieren machen, von denen sie der Meinung sind, dass sie schlecht gehalten werden und dabei vielleicht eine Fensterscheibe einschlagen oder dergleichen, dass diese Instrumente gegen diese Personen eingesetzt werden.
  • Vom heutigen Tag aus beurteilt schaut es jedoch nicht gut aus, was hier passiert ist, vor allem von Seiten des BVT und des Innenministeriums.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne)

  • Wissen Sie, dass es seit den beiden Schriftsätzen der Oberstaatsanwaltschalt Wien keinen schwerwiegenden konkreten Tatverdacht gegen auch nur einen einzigen der inhaftierten Tierschützer mehr gibt? Der Verdacht der Brandstiftung wird nicht mehr aufrechterhalten, der Verdacht der schweren Sachbeschädigung ebenfalls nicht. Meine Herren Justizexperten von ÖVP, FPÖ und vermutlich auch BZÖ! Sie wissen doch, dass eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Tatbilds nach § 278a des Strafgesetzbuches die fortgesetzte und planmäßige Begehung eines schweren Delikts nach dem Strafgesetzbuch ist. - Das fällt weg.
  • Jetzt haben wir es zum ersten Mal in der Geschichte dieses Paragraphen mit einer kriminellen Organisation ohne Kriminelle zu tun. - Das ist eine strafrechtlich bemerkenswerte Situation.
  • Es gibt ein völlig erfolgloses Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es bis zum Endpunkt der Prüfung, also bis 2006, nur eine einzige operative Analyse gab - das heißt, ein polizeilich und gerichtlich verwertbares Ergebnis. Wir haben gefragt, in welchem Bereich: im Bereich Extremismus. - Also kein verwertbares Ergebnis im Bereich Terrorismusbekämpfung, kein verwertbares Ergebnis in einer Sondereinheit des österreichischen Verfassungsschutzes, die seit mehr als zehn Jahren eine österreichische Spezialität ist, nämlich eine eigene Verfassungsschutzeinheit zur Bekämpfung des organisierten Tierschutzes in Österreich. - Das ist etwas Einmaliges in ganz Europa! Das ist eine Eigenart des österreichischen Verfassungsschutzes.
  • Dann st ein Anfallsbericht der Sonderkommission gekommen: Mitteilung an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen des Verdachts der Begehung eines schweren Verbrechens nach dem Strafgesetzbuch - also eine StPO-mäßige Anzeige. Inhalt ist eine Pressekonferenz im Grünen Klub zur Unterstützung der Rechtshilfe. Oberstleutnant verweist darauf - ich werde Ihnen dieses Dokument öffentlich vorlegen -. dass Missfallenskundgebungen von Tierschützern und Grünen strafrechtlich geprüft werden sollen. Da sind wir jetzt beim Kern des § 278a StGB angelangt, nämlich bei der politischen Absicht. Können Sie sich vorstellen, wie es heute Menschen in Bürgerinitiativen, Menschen bei Global 2000, Anti-AKW-Aktivisten und -Aktivistinnen und vielen anderen mehr geht?
  • Sie sehen einerseits, dass unbescholtene Tierschützer, gegen die es keinen konkreten schweren Tatverdacht gibt, in Untersuchungshaft sitzen, andererseits aber Menschenhändler und ihre Unterstützer im Außenministerium und im Innenministerium nach wie vor Karriere machen und hochrangige wirtschaftliche Persönlichkeiten nach wie vor von den Millionen geprellter Kleinanleger und Kleinanlegerinnen einen beträchtlichen Teil - nämlich hunderte Millionen - in die eigenen Kassen umleiten können. - Die stehen aber alle unter dem Schulz der Österreichischen Volkspartei! Diejenigen, die Bordelle mit Visa des Außenministeriums in Linz und in Wien beliefern, stehen unter dem Schutz der Österreichischen Volkspartei! Die, die Kleinanleger mit Hilfe der Bank prellen, stehen unter dem Schutz der österreichischen Volkspartei! Die, die Geldwäsche in Russland vertuschen, stehen unter dem Schutz der Österreichischen Volkspartei! - Aber die Tierschützer, die stehen nicht unter dem Schulz der österreichischen Volkspartei!

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