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Internes Soko-Papier beweist tendenziöse Ermittlungen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.08.2008)

Wien, 07.08.2008

Geht es der Polizei um die Aufklärung von Sachbeschädigungen oder einfach darum der Tierschutzbewegung Schaden zuzufügen?

Geht es der Polizei um die Aufklärung von Sachbeschädigungen oder einfach darum der Tierschutzbewegung Schaden zuzufügen?

Wie aus einem Aktenvermerk der polizeilichen Tierschutz-Sonderkommission vom 19.06.2008 hervorgeht, kam es an diesem Tag zu einem Treffen der Sonderkommission mit der Steuerfahndung. In diesem Zusammenhang wurde eine Kopie der Buchhaltung des VGT an die Steuerfahndung übergeben. Der Inhalt des Gesprächs wurde folgendermaßen zusammengefasst:

„Wesentlicher Punkt für eine weitere Finanzamts-Tätigkeit wird der Aspekt „Gemeinnützigkeit“ darstellen. Wenn es gelingt, die Gemeinnützigkeit abzusprechen, sind weitere Maßnahmen sinnvoll. Andernfalls erfolgt ein (Negativ)Bericht an das Finanzamt und die Staatsanwaltschaft.“

Diese Schreiben zeigt folgendes:

  1. Es wird tendenziös ermittelt
    Offenbar wird nicht in objektiver Weise, wie das von staatlichen ErmittlerInnen zu erwarten wäre, nach der Wahrheit gesucht, sondern die Ermittlungen verfolgen ein bestimmtes Ziel, nämlich dem VGT die Gemeinnützigkeit abzusprechen. Wie anders wäre die Formulierung „Wenn es gelingt, […]“ zu verstehen, oder der Umstand, dass es als Misserfolg gesehen würde, sollte es nicht möglich sein, dem VGT die Gemeinnützigkeit abzusprechen. In diesem Fall müsste nämlich ein Negativ-Bericht verfasst werden.
  2. Es geht hier nicht um die Aufklärung von Sachbeschädigungen oder ähnlichen Straftaten
    Ob ein Verein als gemeinnützig gilt oder nicht, ist keine Frage des Strafrechts, sondern eine der Bundesabgabenordnung. Bisher wurde aber so getan, als würden die Ermittlungen ausschließlich darum gehen, eine Reihe von Stinkbomben-Anschlägen aufzuklären. Dieses Dokument beweist aber, dass es in Wirklichkeit darum gehen dürfte, möglichst irgendetwas zu finden, wie man der Tierschutzbewegung schaden kann, egal was. Ein nachträgliches Aberkennen der Gemeinnützigkeit hätte selbstverständlich in erster Linie aufgrund von Steuernachzahlungen wirtschaftliche Nachteile für den Verein zu Folge, die im Extremfall auch den Bankrott des Vereins nach sich ziehen können.

„Für mich ist dieses interne Soko-Dokument ein weiteres Indiz, dass hier ganz andere Ziele verfolgt werden, als nach Außen hin behauptet wird. Hier geht es in erster Linie darum unangenehme Kritiker mundtot zu machen“, meint Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein Gegen Tierfabriken.

„Ginge es nämlich wirklich nur um die Aufklärung von Sachbeschädigungen, dann würde man nicht mit der wahnwitzigen Konstruktion einer kriminellen Organisation argumentieren, sondern eben wegen Sachbeschädigungen ermitteln. Es wäre auch nicht notwendig mit maskierten und bewaffneten Sondereinheiten Türen einzurammen. Dem VGT würde nicht durch Beschlagnahmung seiner Infrastruktur die Arbeitsgrundlage entzogen werden und die Ausfolgung von Kopien seiner wichtigsten Daten verweigert werden, die der Steuerfahndung übermittelt werden. Zu guter Letzt würde es eben auch nicht um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen. Ein Ermittlungsziel das überhaupt keinen Zusammenhang mit den Sachbeschädigungen erkennen lässt.“

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