Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.08.2008)
Wien, am 25.08.2008David Diaz, Great Ape Project Spanien besucht Hiasl
Die Nachricht ging um die Welt, der spanische Kongress sprach sich für subjektive Rechte für Menschenaffen aus - Anlass für David Diaz nach Wien zu reisen und Hiasl, Paula Stibbe, die Betreuerin und vorgeschlagene Sachwalterin von Hiasl und seinen Rechtsvertreter Mag. Eberhart Theuer zu besuchen.
Der VGT berichtete über die gesetzlichen Änderungen in Spanien. Siehe dazu vgt.at/presse/news
Mag. Eberhart Theuer zu dem Fall: "Der einzige Weg um Hiasl's Zukunft zu sichern, ist ihn rechtlich als Person anzuerkennen. Ansonsten könnte er trotz Tierschutzgesetz jederzeit verkauft werden und das auch in ein Land, in dem Tierversuche an Menschenaffen noch erlaubt sind."
Paula Stibbe: " Hiasl wurde als Baby seiner Mutter entrissen und entführt. In Österreich sollte er für medizinische Forschungen missbraucht werden. Trotz der ausgezeichneten Fürsorge, die Hiasl hier im Tierschutzhaus, das ihn gerettet hat, erhält, kann es niemals mit einem Leben im afrikanischen Dschungel, das für ihn bestimmt gewesen wäre, verglichen werden. Es gibt zu viele tragische Geschichten von entführten SchimpansInnen, die dann ein bedauernswertes, tristes Leben leben müssen; verkauft zwischen Zirkussen und Tierversuchsfirmen. Sollte das Tierschutzhaus in Zukunft nicht mehr für Hiasl sorgen können, möchten wir sicherstellen, dass er nicht ge- oder verkauft werden kann."
David Diaz GAP: "Das Great Ape Projekt möchte drei Grundrechte, die weltweit für alle Menschen anerkannt werden (obwohl, traurig genug, diese nicht zu jeder Zeit in allen Teilen der Welt respektiert werden) auf alle nichtmenschlichen Menschenafften ausdehnen: das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit (das Recht nicht gefangen gehalten zu werden außer in Ausnahmesituationen) und das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Um diese Rechte gesetzlich zu garantieren sollten alle Menschenaffen vor dem Gesetz als Personen gelten und sicher nicht als Gegenstände, die von Menschen besessen werden können. Mit diesen Gesetzen könnte auch für den Schutz der natürlichen Lebensräume der Menschenaffen gesorgt werden, die Vernichtung dieser Lebensräume ist ein drohende und leider sehr nahende Gefahr. In Spanien haben wir den Versuch gestartet, die Gesetzeslage so zu ändern, dass die Grundrechte für Menschenaffen gesichert sind und ihr Personenstatus akzeptiert wird. International arbeiten wir daran, eine UN Deklaration für die Grundrechte der Menschenaffen zu bekommen. Die Arbeit unserer österreichischen FreundInnen, die Gerichte davon zu überzeugen, für Hiasl den Personenstatus innerhalb der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen anzuerkennen, ergänzt sich ausgezeichnet mit unserer. Ich glaube, dass sich diese beiden Einsätze gegenseitig bestärken."