SPÖ Justizsprecher Dr. Jarolim nimmt neuerlich zum Tierschutz-Justizfall Stellung - vgt

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SPÖ Justizsprecher Dr. Jarolim nimmt neuerlich zum Tierschutz-Justizfall Stellung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.09.2008)

Wien, 04.09.2008

In seiner Pressekonferenz am 2. September 2008 geht Dr. Jarolim auf § 278a StGB ein

In seiner Pressekonferenz am 2. September 2008 geht Dr. Jarolim auf § 278a StGB ein

Am 2. September 2008 hielt Dr. Jarolim eine Pressekonferenz mit dem Titel "15 Jahre Bartenstein - Wettbewerb als Fremdwort" ab. Im Anschluss an die Pressekonferenz gab er anlässlich einschlägiger Fragen aus dem Publikum eine ausführliche Stellungnahme zum aktuellen Fall um die TierschützerInnen, sowie zum § 278a StGB, ab. Die Pressekonferenz ist als Audio-Stream angehört werden.

Der SPÖ Justizsprecher Dr. Jarolim meinte, dass er sowohl mit der Bestimmung des § 278a StGB als auch mit dem gegenständliche Fall "extrem unglücklich" sei. Es stelle sich die Frage, wo § 278a in dieser Auslegung noch überall angewandt werden könne. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Verfahrens meinte Dr. Jarolim: "Ich hoffe, dass das so geklärt wird, dass wir keinen legistischen Nachbehandlungsbedarf haben werden". Damit meine er, dass er hoffe, dass dieser Anlassfall "so traurig er ist und so sehr bedauernswert das alles ist", dazu führe, dass es letztendlich zu einer Bestimmung komme, die NGOs nicht an ihrem Engagement hindern könne.

Auch die Junge Generation der SPÖ stellt Überarbeitungsbedarf des § 278a klar

Astrid Rompolt von der Jungen Generation erklärte sich in einer Presseaussendung mit den TierschutzaktivistInnen solidarisch. "Die Überarbeitung des Paragraphen 278a ist unerlässlich. Dessen Anwendung hätte in dem Fall niemals erfolgen dürfen!", betonte Rompolt, die seit Monaten die "Unverhältnismäßigkeit bei der Behandlung der TierschutzaktivistInnen" thematisiert und kritisiert. Ihr klarer Standpunkt: "Absolutes Ja zu rechtlichen Konsequenzen, wenn kriminelle Tatbestände vorliegen. Jedoch striktes Nein zu unverhältnismäßiger Behandlung Betroffener!"

"NGOs leisten unglaublich wichtige Beiträge für die Zivilgesellschaft. Aktionen wie diese Inhaftierungen unter dubiosen Umständen dürfen nicht dazu führen, dass Aktivistinnen und Aktivisten mundtot gemacht werden und 'für manche Lobbys unbequemes' Engagement verhindert wird", drückte die JG Wien-Vorsitzende ihre Solidarität aus.

 

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