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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.09.2008)

Wien, am 24.09.2008

Vogelfänger schlägt Tierschützer: Knochenbruch!

Die neue Singvogelfangsaison im oö Salzkammergut beginnt mit Stockangriff auf Aktivisten, der den Vogelfänger in flagranti erwischt und gefilmt hatte

Die Jagd auf Gimpel, Zeisig, Kreuzschnabel und Stieglitz ist eröffnet. 500 Vogelfänger ziehen wieder durch die Wälder des oberösterreichischen Salzkammerguts.

Das Bundestierschutzgesetz verbietet ganz klar Tiere in schwere Angst zu versetzen oder sie einer Bewegungseinschränkung auszusetzen, die mit Leiden oder Angst verbunden ist. Wissenschaftliche Gutachten bestätigen eindeutig, dass genau das beim Fangen eines Singvogels, der die unendliche Weite der Wälder gewohnt ist, zutrifft. Trotzdem soll dieses Verbot für die Vogelfänger im oö Salzkammergut von keiner Bedeutung sein, obwohl im Burgenland und in Kärnten Vogelfänger für dieses Delikt bereits verurteilt wurden. Im März 2007 hob der Verfassungsgerichtshof das Ausstellungsverbot für wildgefangene Singvögel, das allerdings von den lokalen Behörden trotz aller unserer Anzeigen nie exekutiert worden ist, aus formalen Gründen auf.

Die heurige Fangsaison hat mit einer noch nicht dagewesenen Brutalität begonnen. Ein Aktivist, der das Fangen der Vögel dokumentieren und anzeigen wollte, und sich deshalb den im Wald aufgehängten Fallen mit einer Kamera näherte, wurde vom Vogelfänger brutal mit dem Stock attackiert. Ein Schlag auf den Handrücken führte zu einem gebrochenen Mittelhandknochen. Der schwer verletzte Tierschützer wurde ins Krankenhaus gebracht.

Der Täter ist bereits vor zwei Jahren von einem VGT Rechercheteam mit illegalen Fallen erwischt und angezeigt worden. Es kam damals auch zu einer Verurteilung zu € 200 Geldstrafe. Nur zum Vergleich: eine Tierschützerin wurde zu € 2000 Strafe verurteilt, weil sie im Dezember 2006 ein Treibjagdgelände bei Marchegg in NÖ zu Dokumentationszwecken betreten hatte. Das Betreten eines nicht eingezäunten Feldes ohne Schaden anzurichten wiegt in unserem „Rechtsstaat“ also 10 Mal so schwer als die Benutzung tierquälerischer Fallen. Der Vogelfänger wurde wegen Körperverletzung angezeigt.

Geschätzte 30.000 Singvögel – bei weitem nicht nur der gewünschten 4 Arten – geraten jedes Jahr in diese Fallen. Viele verletzen sich beim Fangen, manche sterben sofort durch den Schock. Die, die die Falle überleben, versuchen in den ersten Tagen ihrer Gefangenschaft mit heftigstem Hin- und Herfliegen ihrem Gefängnis zu entkommen. Irgendwann resignieren sie und ab diesem Zeitpunkt sitzen sie apathisch in ihrem neuen Kerker.

Tradition und Brauchtum ja, aber nicht auf Kosten der Tiere.

 

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