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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.10.2008)

Wien, am 10.10.2008

Polizeiaktion gegen Tierschutz immenser volkswirtschaftlicher Schaden

Belastung für den Steuerzahler von mehreren Millionen Euro

Die Staatsanwaltschaft beziffert den Sachschaden, der von der angeblichen kriminellen Tierschutzorganisation angerichtet worden sei, mit rund 600.000 Euro in den letzten 11 Jahren. Und selbst diese Zahl ist nach Ansicht des VGT weit übertrieben.

Diese Schadenssumme wird fast ausschließlich durch einen einzigen Stinkbombenanschlag bewirkt, während die übrigen Stinkbombenaktionen jeweils nur 2% dieses einen Schadens ausgemacht haben sollen. Die betroffene Versicherung weigert sich daher auch, dieses übertriebene Schadensausmaß zu zahlen und ein Verfahren ist anhängig. Die Angemessenheit der Bildung einer Sonderkommission gegen den Tierschutz wurde aber bisher mit diesem umstrittenen Schaden begründet.

Dazu VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: „Man kann über die Reaktion des Innenministeriums nur staunen. Mehr als 32 BeamtInnen wurden in einer Sonderkommission zusammengezogen, um jahrelang zu ermitteln. Das verursacht vor allem durch die Gehälter, aber auch durch die Betriebskosten, die Infrastruktur und die unzähligen extern herangezogenen Sachverständigen Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro.

Der Schaden, der durch diese Polizeiaktion entstand, sowie die Folgekosten für die 7 Tierschutzvereine, die bis heute ohne ihre Infrastruktur dastehen, belaufen sich auf mehrere 100.000 Euro und müssen ebenfalls vom Steuerzahler beglichen werden. Und nicht zu vergessen die Entschädigung für die abgesessene U-Haft der 10 unschuldigen TierschützerInnen, die fast 4 Monate lang dem Arbeitsmarkt entzogen waren und vom Steuerzahler ernährt werden mussten. Auch hier muss von mehr als 100.000 Euro ausgegangen werden.

Der volkswirtschaftliche Schaden durch diese Polizeiaktion ist unvergleichbar viel größer, als der Schaden der von der angeblichen kriminellen Organisation verursacht worden sein soll. Einer Organisation im übrigen, für deren Existenz es nach wie vor keinen Hinweis gibt und einer behaupteten Schadenssumme, die, so wie es aussieht, einer sachlichen Beurteilung nicht standhalten wird.“

Der VGT-Obmann schließt: „Entweder das Innenministerium kann nicht rechnen – oder es ging in Wirklichkeit nie um die Verhinderung von kriminellen Sachschäden, sondern um die Verhinderung weiterer Fortschritte im Tierschutz. Die Schäden und Folgeschäden dieser Polizeiaktion sind weit höher als die angeblich durch TierschützerInnen angerichteten Schäden. Statt der Volkswirtschaft stand beim ÖVP-Innenminister offenbar die Freunderlwirtschaft im Vordergrund. Gegen die Interessen der Bevölkerung wurde hier mit Brachialgewalt vorgegangen, um die Interessen einer kleinen Klientel zu befriedigen.“

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