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Tierschutzcausa: DNA-Tests belegen Unschuld

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.10.2008)

Wien, 16.10.2008

Keine einzige DNA-Spur an Tatorten angeblich tierschutzkrimineller Handlungen stimmt mit DNA der Beschuldigten überein

Keine einzige DNA-Spur an Tatorten angeblich tierschutzkrimineller Handlungen stimmt mit DNA der Beschuldigten überein

Nach den Festnahmen von 10 TierschützerInnen Ende Mai 2008 wurden zum Teil mit Gewalt und gegen den Willen der Betroffenen – und daher unrechtmäßig! – DNA-Proben genommen. Diese Proben wurden in aufwendigen Verfahren mit zahlreichen DNA-Spuren an verschiedenen Tatorten angeblich tierschutzkrimineller Handlungen verglichen. Weder Staatsanwaltschaft noch Polizei gaben die Resultate bekannt, doch der Verteidigung liegen jetzt nach Akteneinsicht die Ergebnisse vor:

Es wurde keine Übereinstimmung zur DNA der Beschuldigten gefunden!

Weder die DNA auf Briefmarken von Bekennerschreiben, noch die an aufgestochenen Reifen, auf Farbbeuteln oder an Material, mit dem Scheiben eingeschlagen worden sein sollen, ist jene der TierschützerInnen, die dafür in Untersuchungshaft gesessen sind. Damit ist es amtlich: Nach fast 2 jährigem großem Lauschangriff, nach 23 Hausdurchsuchungen und nach zahlreichen DNA-Tests gibt es keinen einzigen Hinweis auf eine tierschutzbezogene kriminelle Straftat der TierschützerInnen.

  • Niemand wurde bei einer kriminellen Handlung überrascht
  • Niemand hat eine kriminelle Handlung geplant
  • Niemand hat eine kriminelle Handlung organisiert
  • Niemand hatte Material zu Hause, mit dem kriminelle Handlungen gesetzt worden sind
  • Und die DNA keiner der TierschützerInnen stimmt mit der, die an Tatorten angeblich tierschutzkrimineller Handlungen gefunden wurden, überein

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Unter normalen Umständen wäre zu erwarten, dass nach einem derartigen Ergebnis selbstverständlich die Ermittlungen in eine andere Richtung weitergeführt oder überhaupt abgebrochen werden. Gibt es einen besseren Beweis der Unschuld der betroffenen TierschützerInnen? Aber in diesem Verfahren ist nichts normal. Es ist ein politisches Verfahren, und da braucht man offenbar keine Beweise. Dabei wären sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft verpflichtet, alle entlastenden Ergebnisse auch vorzulegen. Stattdessen werden weiterhin unhaltbare und unbelegbare Verdächtigungen verbreitet, offensichtlich mit dem Ziel, den Tierschutzvereinen möglichst zu schaden. Dieses Verhalten ist mehr als schändlich und eines Rechtsstaates unwürdig.“

 

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