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Illegale Fasanjagd polizeilich beendet

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.11.2008)

Wien, 04.11.2008

Schon wieder illegales Aussetzen gezüchteter Fasane dokumentiert – Jäger schießen in Richtung der TierschützerInnen

Schon wieder illegales Aussetzen gezüchteter Fasane dokumentiert – Jäger schießen in Richtung der TierschützerInnen

Durch den Einfluss der Jagdlobby ist das Aussetzen gezüchteter Tiere für den Jagdspaß entgegen dem Willen der Bevölkerung weiterhin erlaubt – die Jagd wurde aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen.

Dennoch ist es verboten, die Zuchttiere unmittelbar vor dem Abschuss auszusetzen.

Nach dem steiermärkischen Jagdgesetz §58 (2) 14 ist das Aussetzen der Tiere während der Schusszeit oder innerhalb von 4 Wochen vor der Jagd verboten. Die Jägerschaft möchte die teuer gekauften Zuchtfasane, die in der Wildnis gar nicht lebensfähig sind, aber nicht an die Füchse „verlieren“. Daher wird vom Tierschutz immer wieder beobachtet, dass es für die Jägerschaft völlig normal ist, dieses Gesetz zu ignorieren und die hilflosen Zuchttiere direkt vor der Treibjagd zum Abschuss aus dem Gehege zu nehmen.

So auch am 2. November 2008 in Eggersdorf bei Graz. Nach einem anonymen Hinweis dokumentierten TierschützerInnen am Nachmittag des 1. November, dass die Fasanvoliere im Jagdrevier voll besetzt war. Am 2. November um 7:30 Uhr früh waren aber die Volierentore offen und die Treibjagd begann kurz darauf. Die TierschützerInnen holten sofort die Polizei und zeigten die illegalen Machenschaften der JägerInnen an. Diese reagierten – wie immer – gereizt und aggressiv, schossen in Richtung der jagdfremden Personen auf fliehende Zuchttiere und versperrten den AktivistInnen auf öffentlichen Wegen den Zugang, um das Dokumentieren der illegalen Jagd zu verhindern. Am Nachmittag dann die Entscheidung: die Polizei brach die gesetzwidrige Jagd ab.

Wie immer unter derartigen Umständen die Reaktion der Jägerschaft: die Voliere sei von TierschützerInnen geöffnet worden. Abgesehen davon werde man die Anzeigerin wegen Besitzstörung klagen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Die Jägerschaft, zu der leider oft auch die BehördenvertreterInnen wie Bürgermeister oder Bezirkshauptleute, sowie Polizeichefs und sogar BezirksrichterInnen gehören, meint, sie stehe über dem Gesetz. Immer und immer wieder beobachten wir dasselbe Szenario: illegale Machenschaften werden frech lächelnd offen durchgeführt, und wenn TierschützerInnen die Gesetzesbrüche dokumentieren und anzeigen, dann wird mit Gewalt reagiert und oft noch behauptet, dass die TierschützerInnen die eigentlichen TierquälerInnen wären. Wegen der Verhinderung des Abschusses illegal ausgesetzter Zuchtfasane wurde ich einmal sogar von der BH Tulln in erster Instanz wegen Tierquälerei zu 550 Euro Strafe verurteilt! Erst die zweite Instanz machte dem Spuk ein Ende und sprach mich frei.“

 

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