120 ZuhörerInnen bei Vortrag des VGT-Obmanns an der Uni Innsbruck - vgt

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120 ZuhörerInnen bei Vortrag des VGT-Obmanns an der Uni Innsbruck

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.11.2008)

Wien, 19.11.2008

Im Hörsaal 3 der Sozialwissenschaftlichen Fakultät gab es rege Diskussionen und viel Solidarität gegen die politische Verfolgung der Tierschutzbewegung mittels §278a StGB

Nach Vorträgen an den Unis in Linz und Salzburg war es am 18. November in Innsbruck soweit: der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch sprach auf Einladung der studentischen Vertretung der GRAS zum Thema „§278a StGB - bedroht der Staat die kritische Zivilgesellschaft?“. 120 Personen fanden sich ein und diskutierten nach der ca. 1 stündigen Präsentation sehr intensiv über das Thema.

Auch ein Staatsanwaltsanwärter war anwesend und meinte, die Staatsanwaltschaft in Innsbruck hätte das Verfahren und die U-Haft sehr kritisch gesehen, allerdings könne man nicht von einer Verschwörung gegen den Tierschutz sprechen und §278a StGB hätte auch seine Berechtigung. Dem wurde allerdings heftigst widersprochen. Es würde auch keine Verschwörung der Staatsanwaltschaft mit der Richterschaft und der Polizei konstruiert, sondern vielmehr hätte es Interventionen von höchster Stelle gegeben, die zur Gründung der Sonderkommission geführt habe. Der Rest hätte sich dann psychologisch nachvollziehbar quasi von selbst ergeben. Die BeamtInnen der Sonderkommission entwickelten sehr bald ein persönliches Interesse erfolgreich zu sein, und der Vorwurf §278a StGB ist derartig nebulos, dass besonders Leute wie RichterInnen und StaatsanwältInnen, die nie in ihrem Leben persönlich mit NGO-Arbeit in Berührung gekommen sind, ernsthaft einen Verdacht auf eine Gefahrenlage zu erkennen glauben. Der Vorwurf einer kriminellen Organisation lässt sich aber grundsätzlich nicht widerlegen. Dass keine konkrete Evidenz für kriminelle Handlungen vorliegt, wird nicht als Beleg für die Unschuld der Betroffenen gesehen, sondern im Gegenteil als Beleg dafür, dass die Betroffenen besonders geschickt sind, ihre kriminellen Handlungen zu vertuschen. Deshalb belege das Nichtvorliegen von Evidenz nur, dass noch intensiver noch mehr Daten gesammelt, d.h. noch mehr ermittelt und noch mehr observiert und belauscht werden muss. Und das macht wiederum die Beschuldigten umso verdächtiger und die Spirale dreht sich weiter.

Wie schon bei ähnlichen Veranstaltungen davor, zeigte sich eine breite Solidarität unter den ZuhörerInnen, die bei weitem nicht alle im Tierschutz aktiv sind. Die zentralen Fragen war auch hier: Was können wir tun? Wie können wir helfen?

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