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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.03.2009)

Wien, am 31.03.2009

Kurt Remele: Ziviler Ungehorsam

Was ist eigentlich Ziviler Ungehorsam? Die Definition scheint sehr schwer, weil jeder Versuch das Phänomen einzugrenzen historische Fälle ausschließt, die man aber gerne auch als Zivilen Ungehorsam bezeichnen würde. Remele beschränkt sich daher auf den empirischen Zugang: „Ziviler Ungehorsam bezeichnet die gemeinsamen Merkmale einer Gruppe von Protestaktivitäten, die in der politisch-sozialen Realität vorkommen und Ziviler Ungehorsam genannt werden.“

Ziviler Ungehorsam bedeutet Gesetze zu brechen

Ein zentrales Merkmal des Zivilen Ungehorsams ist es, Gesetze zu übertreten, also illegal zu handeln. Nicht jede Protestaktivität fällt unter Zivilen Ungehorsam. Selbst wenn Gesetze nicht willentlich sondern versehentlich gebrochen werden, sollte das nicht als Ziviler Ungehorsam bezeichnet werden. Zur Charakteristik gehört eben auch, Gesetze willentlich zu brechen.

Die Aufgabe einer Regierung ist es, das Gemeinwohl der Gesellschaft zu erhalten und zu erhöhen. In einer Demokratie wird die Regierung und ihr Programm idealerweise durch das Volk bestimmt, das sich vermutlich um sein Gemeinwohl sorgt. Daher, würde man meinen, ist in einer Demokratie das Gemeinwohl strukturell garantiert und niemand dürfte ein Gesetz brechen.

Remele meint aber, dass auch in einer pluralistisch-demokratischen Gesellschaft das größte Gemeinwohl nicht automatisch als Ergebnis der ausgetragenen Interessenskonflikte zutage tritt. Vielmehr spiegelt das Resultat dieses Interessenskonflikts eigentlich nur die realen Machtverhältnisse wieder. Wer mehr Macht in der Gesellschaft hat, dessen Interessen werden sich weitergehend durchsetzen.

Auch wenn man also die Demokratie als kleinstes Übel aller möglichen Staatsformen achtet und respektiert, kann es daher notwendig sein, die Gesetze dieser Demokratie zu brechen. Wo staatliche Autorität die Gemeinwohlverpflichtung schwer vernachlässigt, ist der Widerstand dagegen zulässig und sogar geboten.

In manchen Teilen des konservativen Bürgertums hat sich aus Angst vor Anarchie und Gesetzlosigkeit die Überzeugung entwickelt, Gesetze müssten allein schon der Ordnung wegen ohne Ausnahme geachtet werden. Remele nennt diese These „law and order“. Ihr wird als Gegenthese die Position gegenübergestellt, dass Gerechtigkeit über die Ordnung zu stellen ist: „law and justice“. Gehorsam gegenüber Regeln und Autoritäten darf nie taub und blind gegenüber Ziel und Inhalt der Regeln sein. Wer fordert, dass jedes Gesetz ausnahmslos immer dem Buchstaben nach zu befolgen sei, wünscht keine vernünftig denkenden StaatsbürgerInnen, sondern gedankenlose SklavInnen.

Die grundsätzliche Angst, Gesetzesbrüche in auch nur irgendeiner Form zu legitimieren, basiert auf der sogenannten „Dominotheorie“: wer einmal das Gesetz bricht, dem fällt es das nächste Mal umso leichter. Dieser Angst steht aber die praktische Erfahrung gegenüber, dass AktivistInnen des Zivilen Ungehorsams in der geschichtlichen Erfahrung keineswegs zu generellen GesetzesbrecherInnen oder gar VerbrecherInnen wurden. Oft im Gegenteil.

Jede Gesellschaft unterliegt auch einer ethischen Entwicklung. Die Rechtsnormen ziehen dieser Entwicklung zeitverzögert nach. Es wird daher immer wieder Gesetze geben, die selbst nach herrschender Auffassung unethisch und ungerecht sind. Rechtsnormen unterliegen einer historischen Relativität. Es kann daher durchaus legitim sein, die Anpassung der Rechtsnormen durch offenen Gesetzesbruch zu motivieren. Historisch hat sich immer wieder gezeigt, dass derartige Regelverletzungen die Auslöser für Veränderung und Emanzipation waren. Ziviler Ungehorsam war zweifellos oftmals als illegale Widerstandsform gegen Gemeinwohldefizite wichtig.

Gewaltfreiheit

Doch nicht jede Form des Gesetzesbruchs kann als demokratiepolitisch adäquat gelten. Zentrales Element des Zivilen Ungehorsams ist daher die Gewaltfreiheit. Für einige Wegbereiter des Zivilen Ungehorsams wie Dr. Martin Luther King und Mahatma Gandhi war diese Gewaltlosigkeit nicht nur eine politische Taktik, sondern auch ein „way of life“. Mit der Praxis der Gewaltlosigkeit im politischen Aktivismus wurde die Hoffnung verbunden, dass Gewaltlosigkeit generell auch im täglichen Leben Platz greift. Ziviler Widerstand wurde von den beiden religiös interpretiert und als Widerstand gegen das Böse aufgefasst. Gewaltlosigkeit zeigt sich in diesem Widerstand aber dadurch, dass die Aktivität nicht auf die Demütigung oder gar Vernichtung der politischen GegnerInnen ausgerichtet ist, sondern auf die Versöhnung. Der Aktivismus richtet sich gegen böse Strukturen in der Gesellschaft, und nicht gegen Menschen, die Böses tun. Mit der eigenen Gewaltlosigkeit auch im Angesicht von brutaler Gewalt der politischen GegnerInnen soll durch das eigene unverdiente Leid eine Bewusstseinsänderung im Gegenüber hervorgerufen werden.

Die Entwicklung zur gewaltfreien Aktion des Zivilen Ungehorsams geht in 4 Stufen vor sich. Zunächst muss objektiv festgestellt werden, dass eine Ungerechtigkeit besteht. Danach sollte es Verhandlungen über eine Änderung dieser Ungerechtigkeit geben. Erst wenn diese keinen Erfolg haben, wird die dritte Stufe in Angriff genommen: das Training in Selbstdisziplin und die seelische Selbstreinigung. Danach versucht man mit gewaltfreien direkten Aktionen das Problem so dramatisch herauszustellen, dass es von der gesamten Gesellschaft nicht mehr länger ignoriert werden kann.

Mit Gewaltlosigkeit ist aber im allgemeinen Gewaltlosigkeit gegen Menschen bzw. leidensfähige Lebewesen gemeint. Auch vorsätzliche Sachbeschädigungen können unter den Begriff Zivilen Ungehorsam fallen. Allerdings enthalten Aktionen des Zivilen Ungehorsams immer auch ein Element von Zwang. Neben der Bewusstseinsbildung, die diese Aktionen durch ihren Symbolgehalt provozieren, soll auch der Preis, den die Gesellschaft als ganzes durch die Aktionen für den ungerechten Status Quo zu zahlen hat, sukzessive erhöht werden.

Rechtfertigung von Zivilem Ungehorsam

Aber auch nicht jeder gewaltfreie Gesetzesbruch kann als Ziviler Ungehorsam bezeichnet werden. Um unter diesen Begriff zu fallen, müssen einige weitere Kriterien erfüllt sein. Die Aktion sollte vornehmlich appellativ-symbolischen Charakter haben und dadurch erzieherisch-bewusstseinsbildend wirken. Die mit einer Aktion des Zivilen Ungehorsams einhergehenden Sachbeschädigungen sollten daher, wenn sie überhaupt notwendig sind, auf ein Minimum reduziert werden. Weiters ist es wichtig zu verhindern, dass die Situation unkontrolliert eskaliert. Die Aktionen des Zivilen Ungehorsam sollten auch in eine ansonsten weitgehend legale Kampagne eingebunden werden, und alle legalen Formen des Protests und der Veränderung sollten bereits ausgeschöpft sein. Wichtig wäre auch nach Remele, dass die AktivistInnen nicht durch eine Unfehlbarkeitsattitüde geleitet würden, sondern anerkennen, dass sie selbst einem Lernprozess unterliegen.

Unter diesen Bedingungen könnte eine Aktion des gewaltfreien Zivilen Ungehorsams gerechtfertigt sein, wenn sie durch einen guten Grund legitimiert ist. Einen derart legitimen Grund sieht Remele gegeben, wenn in der Gesellschaft eine wesentliche Ungerechtigkeit gegen eine Minderheit existiert. Auch wenn die Regierung z.B. durch einen Angriffskrieg gegen das Völkerrecht verstößt, oder wenn sie sich ein schwerwiegendes Versagen in ökologischen Fragen zuschulden kommen ließ, oder wenn sie die Atomrüstung eskaliert, wäre Widerstand durch Zivilen Ungehorsam nach den genannten Kriterien zu bejahen. Allgemeiner könnte man sagen, dass Ziviler Ungehorsam bei einer Verletzung einer „konsequenten Ethik des Lebens“ gerechtfertigt ist.

Und nicht zuletzt ist auch das Verhalten der Regierung maßgeblich für die Entscheidung für oder wider Zivilem Ungehorsam. Wenn die Regierung nämlich Alternativkonzepte gar nicht prüft oder Proteste grundsätzlich nach dem Motto, Druck von der Straße sei niemals nachzugeben, ignoriert, dann verliert sie an Legitimität.

In gewissen engen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen ist also auch ein offener Gesetzesbruch für die Verteidigung einer konsequenten Ethik des Lebens nicht nur ethisch sondern auch demokratiepolitisch zu rechtfertigen.

 

Prof. Dr. Kurt Remele:

Kurt Remele ist ao. Professor für Ethik und christliche Gesellschaftslehre an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz.

Remele studierte Theologie und Anglistik/Amerikanistik in Graz und Bochum. In seiner Dissertation beschäftigte er sich mit dem zivilen Ungehorsam (Ziviler Ungehorsam. Münster: Aschendorff 1992). In seiner Habilitation setzte er sich mit der Frage , wie sich Selbstverwirklichung und Gemeinwohl in einer individualisierten Gesellschaft zueinander verhalten, auseinander. Remeles Forschungsschwerpunkte sind katholische Sozialethik, politische Ethik, Kulturethik, Ethik und Religionen, Religionssoziologie, Umwelt- und Tierethik. In zahlreichen Vorträgen und Publikationen plädierte er für eine tierfreundliche theologische Ethik, in der Tiere nicht instrumentalisiert, sondern als leidensfähige Mitgeschöpfe respektiert werden. In diesem Sinne übt er auch Kritik an einer einseitigen christlichen Anthropozentrik und fordert die christlichen Kirchen auf, ihre eigenen tierfreundlichen Traditionen wieder zu entdecken und von anderen Religionen und neueren philosophischen Ethikansätzen zu lernen. Seit 2008 ist Remele Vizepräsident der katholischen Friedensbewegung Pax Christi in Österreich.

20 Restexemplare des Buches "Ziviler Ungehorsam, eine Untersuchung aus der Sicht christlicher Sozialethik" (287 Seiten) können über den VGT bestellt werden. Preis € 10,00 pro Stück.
Bestellungen an: office@vgt.at

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