Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.05.2009)
Wien, am 19.05.2009Singvogelfänger gesteht Gewalt gegen Tierschützer!
Diversion vor Bezirksgericht Gmunden: 1000 Euro Schmerzensgeld plus Prozesskosten
Am 21. September 2008 hatte ein Tierschützer einen Singvogelfänger am Bäckerberg bei Viechtwang im oö Salzkammergut beim Aufstellen von Fallen gefilmt. Der Vogelfänger wollte aber offenbar nicht gefilmt werden und schlug mit einem Holzprügel zu. Der Tierschützer wurde so schwer am Mittelhandknochen verletzt, dass ihm im Spital ein Gips angelegt werden musste.
Zunächst legte die Staatsanwaltschaft nach der Anzeige das Verfahren nieder, doch aufgrund eines Fortsetzungsantrags seitens des Tierschutzes kam es jetzt zum Prozess.
Der Vogelfänger gab zu, mit dem Prügel zugeschlagen zu haben und nahm eine Diversion an, um sich eine Vorstrafe zu ersparen. Die Richterin verurteilte ihn zur Zahlung von €1000 Schmerzensgeld und der Prozesskosten.
VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Schon wieder ein nachgewiesener Fall von brutaler Gewalt gegen den Tierschutz. Und wie so oft, wollte die Staatsanwaltschaft auch hier das Verfahren zunächst niederlegen, und musste erst durch einen Fortsetzungsantrag dazu gezwungen werden, die Anklageerhebung durchzuführen. Noch nie haben TierschützerInnen derartige Gewaltattacken durchgeführt, aber sie waren bisher schon oft die Opfer. Viel wichtiger wäre es, statt der Sonderkommission gegen den Tierschutz, eine Sonderkommission gegen Tierquälerei und zur Aufklärung der Gewalttaten gegen TierschützerInnen einzusetzen.“
Und mit Bezug auf die Tierschutzcausa weiter: „Nach §278a StGB bilden die Vogelfangvereine jetzt eine kriminelle Organisation
Sie bestehen aus mehr als 10 Leuten, und sind
auf Dauer angelegt, sie bilden eine Organisation
und sie nehmen mittels strafbarer Gewalttaten
gegen Leib und Leben Einfluss auf die Politik.
Der Vogelfänger wollte ja verhindern, dass durch
Aufnahmen seiner Tierquälereien die Öffentlichkeit
informiert wird und den Singvogelfang verbietet.
Die Staatsanwaltschaft kann jetzt beweisen,
dass sie das Verfahren gegen den Tierschutz
nicht aufgrund von politischem Einfluss durchführt,
indem sie jetzt auch ein entsprechendes Verfahren
gegen die Vogelfangvereine einleitet. Ein wesentliches
Prinzip von Rechtsstaatlichkeit ist doch, dass
alle vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind.“