Justizministerin will niemanden wegen Tierschutzaktivität anklagen – werden die Verfahren eingestellt? - vgt

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Justizministerin will niemanden wegen Tierschutzaktivität anklagen – werden die Verfahren eingestellt?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.05.2009)

Wien, 19.05.2009

VGT betont, dass die Abschlussberichte nur normale Tierschutzaktivität als Verdacht dafür anführen, es gäbe eine kriminelle Organisation

VGT betont, dass die Abschlussberichte nur normale Tierschutzaktivität als Verdacht dafür anführen, es gäbe eine kriminelle Organisation

Nach dem Gespräch zwischen der US-Schauspielerin Pamela Anderson und der Justizministerin wurde letztere in verschiedenen Medien wie folgt zitiert: „In Österreich wird niemand angeklagt, weil er sich für Tierschutz engagiert.“ Nach Ansicht des VGT dürfte es dann zu keinen Anklagen kommen.

VGT-Obmann DDr. Balluch: „Die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen liegen offen vor, ich vermute unsere Justizministerin wird sie bereits kennen. Und dort findet sich nichts anderes, als normale Tierschutzaktivität. Kommentierte Abschlussberichte finden Sie hier: www.vgt.at nachgelesen werden. Wenn diese Aussage der Justizministerin also ernst gemeint ist, dann kann das nur bedeuten, dass die Verfahren gegen die TierschützerInnen eingestellt werden.“

Und weiter: „Laut Abschlussberichten der Polizei ist man verdächtig, einer kriminellen Organisation anzugehören, wenn man Firmen höflich Kampagnen androht, sollten sie nicht tierfreundlicher agieren, wenn man an legalen Aktivitäten gegen Pelz, Jagd oder Tierversuchen teilnimmt, wenn man Tierschutzvorträge an Schulen oder auch Tierrechtskongresse abhält, oder wenn man in Tierfabriken recherchiert. All das ist normale Tierschutzaktivität. Die Menschen sind verunsichert, sie wurden jahrelang verfolgt und bespitzelt, überfallen und eingesperrt, und sind jetzt mit Gefängnisstrafe bedroht.

Wir fordern daher die Ministerin auf, deutlich zu sagen, was Sache ist. Wird es eine Anklage ihrer Behörde geben, und wenn ja, auf der Basis welcher Vorwürfe? Warum wird zu dieser Frage behördlicherseits geschwiegen?“

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