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VGT: Die Staatsanwaltschaft lügt!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.05.2009)

Wien, 25.05.2009

Die von der StA Wr. Neustadt im Ö1 Mittagsjournal geäußerte Behauptung, die beschuldigten TierschützerInnen hätten vollständige Akteneinsicht, ist falsch

Die von der StA Wr. Neustadt im Ö1 Mittagsjournal geäußerte Behauptung, die beschuldigten TierschützerInnen hätten vollständige Akteneinsicht, ist falsch

Im Mittagsjournal des ORF-Radiosenders Ö1 am 20. Mai 2009 behauptete die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt in der Tierschutzcausa zur Akteneinsicht der Beschuldigten wörtlich: „Es wurde vollständige Akteneinsicht gewährt.“
Siehe: http://oe1.orf.at/inforadio/106279.html?filter=3

Dazu VGT-Obmann DDr. Balluch, einer der Beschuldigten: „Diese Aussage ist wissentlich falsch und daher eine Lüge. Ich persönlich habe z.B. im Oktober 2008 Akteneinsicht bei der Polizei beantragt, und bis heute konnte ich nicht ein einziges Mal dort Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, obwohl mir dieses Recht laut §51 StPO zusteht. Ich wurde 5 Monate lang observiert, hatte 8 Wochen lang einen Peilsender am Auto und es gab einen Großen Lauschangriff auf das VGT-Büro, und kein einziges Wort davon, was bei diesen Ermittlungen herausgekommen ist, konnte ich jemals nachlesen. Ich hatte überhaupt keine Akteneinsicht bei der Polizei bisher, und die Vermutung liegt nahe, dass die Polizei auch nicht vorhat, mir jemals Akteneinsicht zu gewähren.“

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