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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.06.2009)

Wien, am 29.06.2009

Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf!

Presseerklärung der Initiative 278

Heute Vormittag um 10:30 Uhr übergab der Autor und Journalist Klaus Werner-Lobo 1.600 Unterschriften besorgter BürgerInnen an den Petitionsausschuss des Nationalrats.

Die Initiative 278, die zu der Unterschriftenaktion aufgerufen hatte, fordert mit diesen Unterschriften vom Nationalrat, die Paragraphen 278 ff StGB so zu reformieren, dass die legale Arbeit von NGOs nicht länger durch Ermittlungen stark behindert und durch Anklagen kriminalisiert werden kann. Der Paragraph 278 a StGB wurde letztes Jahr verwendet, um 10 TierschützerInnen, gegen die laut Abschlussberichten der Polizei bis heute keine konkreten Beweise vorliegen, fast vier Monate in Untersuchungshaft zu nehmen. Viele namhafte Vereine aus dem Umweltschutz, der Friedensbewegung und vielen weiteren Bereichen sehen seither ihre Arbeit akut gefährdet.

Der Erstunterzeichner und Einreichende Klaus Werner-Lobo, Autor des Buches "Uns gehört die Welt!" war schnell bereit, die Initiative zu unterstützen:

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. Wenn politisch engagierte Menschen wie Terroristen verfolgt werden, dann bedeutet das nicht nur polizeistaatliche Repression gegen einzelne missliebige Personen, sondern auch eine Gefährdung unserer Demokratie und die Berlusconisierung des Rechtsstaates. Wenn heute der Paragraph 278a gegen TierschützerInnen in Stellung gebracht wird, dann kann morgen jeder, der sich für Schwächere, für Menschenrechte oder Umweltschutz einsetzt kriminalisiert und seiner Grundrechte beraubt werden."

Eine Änderung wäre auch schnell durchzuführen. Bereits seit letztem Jahr liegt im Parlament schon ein Gesetzesänderungsantrag, der exakt die Stelle des Gesetzes verändern würde, die lediglich dazu angewandt werden kann, politische Aktivisten zu verfolgen. Der § 278 a spricht nämlich von einer kriminellen Organisation nicht nur dann, wenn es um Gewinnabsicht geht, sondern auch, wenn Politik oder Wirtschaft zum Umdenken gebracht werden sollen. In allen Fällen von Kriminalität gibt es entsprechende Paragraphen. Im Fall von organisierter Kriminalität oder Terrorismus können die Paragraphen 278 ff StGB auch ohne den Abschnitt "erheblicher Einfluß auf Politik oder Wirtschaft" angewandt werden.

Dieser Gesetzesänderungsantrag, den der Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser von den Grünen eingebracht hat, wird morgen, Dienstag den 30. Juni, im Justizausschuss behandelt.

"In keinem Gespräch mit Befürwortern der jetzigen Formulierung konnte mir ein Fall konstruiert werden, bei dem organisierte Kriminalität nur mit der umstrittenen Passage der erheblichen Einflußnahme geahndet werden könnte. Kriminellen Organisationen geht es immer um Gewinnmaximierung. Daher spricht auch die UN-Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität eindeutig vom Gewinnstreben, das organisierte Kriminalität charakterisiert", erklärt Michael Hartl, Sprecher der Initiative 278 die rechtlichen Hintergründe. Mit der Übergabe der Unterschriften endet die erste Aktion der Bürgerinitiative für eine Reform der Paragraphen 278 ff StGB. Die Initiative 278 wird aber die weitere parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Paragraphen und dem Tierschutz-Skandal vom letzten Jahr aufmerksam verfolgen.

Weitere Aktionen und Hintergründe werden auf der Internetseite www.278.at bekannt gegeben.

 

 

 

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