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Rehkitz in fremdem Garten vor den Augen des Grundbesitzers erschossen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.09.2009)

Wien, 10.09.2009

Infame, gemeingefährliche Gewaltaktion des Jägers laut Landesjägermeister gesetzeskonform

Infame, gemeingefährliche Gewaltaktion des Jägers laut Landesjägermeister gesetzeskonform

Er wollte bloß in seinem eigenen Garten ein kleines Nachmittagsschläfchen in der Wiese machen, als ein Obersteirer aus dem gemütlichen Nickerchen mitten in einen wahrgewordenen Albtraum zu erwachen glaubte, da plötzlich das Donnern eines Schusses die Stille zerriss und den Mann aus dem Schlaf riss und er Zeuge einer unbeschreiblichen Tragödie wurde.

Ein Jäger hatte auf ein Rehkitz in seinem Garten geschossen – wie der Mann gegenüber einer regionalen Tageszeitung berichtete, schlug das Projektil nur ein paar Meter neben ihm ein.

„Ich bin jetzt noch geschockt“, erzählt der betroffene Besitzer des Grundstücks entsetzt. Und er schildert das frühere Idyll für Mensch und Tier: „Auf meine Wiese ist immer eine Rehmutter mit ihren Kitzen gekommen. Es war die größte Freude, die Tiere zu beobachten.“

Schockierende Gewaltszenen statt Naturidyll

In Ruhe und Frieden die Tiere beobachten wollte der Mann auch an diesem Tag. Anschließend „lag ich in meinem Garten und bin kurz eingenickt. Auf einmal fiel ein Schuss. Mein erster Gedanke war Flucht. Ich dachte, auf mich wird geschossen!“
Dann hörte er ein Wimmern und sah das angeschossene, mit dem Tod ringende Rehkitz ein paar Meter weiter im Gras liegen. Da tauchte auch schon der Todesschütze auf und forderte vom entsetzten Zeugen der Tragödie die Herausgabe des in Todesqualen sich windenden Jungtieres.

Infame Gewaltaktion des Jägers laut Jagdverband gesetzeskonform

Der Grundbesitzer suchte die Polizei auf, um den Vorfall zur Anzeige zu bringen. Doch zu seiner Enttäuschung musste er dort erfahren, dass die von dem Jäger an den Tag gelegte, zutiefst tierquälerische und menschengefährdende Vorgangs- und Verhaltensweise gar nicht verboten ist. Und auch der um eine Stellungnahme des Steirischen Jagdverbandes gebetene Landesjägermeister bestätigte lakonisch und ohne ein ernsthaftes Wort des Bedauerns: „Der Jäger hat rechtens gehandelt.“

Auf in fremdem Besitz befindlichen Grundstücken Wildtiere zu schießen ist laut Jagdgesetz legal und zulässig, solange der betreffende Grund zum so genannten „Gemeindejagdgebiet“ gehört, wie es in der Steiermark, wo der Fall passierte, die Regel ist. Nur ein „angemessener Sicherheitsabstand“ zum Wohnhaus muss eingehalten werden. Die Bestimmung dieses Abstands obliegt aber ausgerechnet dem Jagdpächter selbst.

Rechtsmittel gegen Jägergewalt

Es gibt aber dennoch einen Weg, sich im eigenen Garten sicher zu fühlen und grausige Vorfälle wie den in der Obersteiermark abzuwenden, indem man an seinem jeweiligen Gemeindeamt schriftlich kundtut, dass man das Jagen auf seinem Grundstück ausdrücklich untersagt – dieses Recht hat jedeR BürgerIn in Österreich. Dies ist dann auch für die hartgesottensten und renitentesten Waidmänner verbindlich...

 

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