Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.09.2009)
Wien, 10.09.2009
Infame, gemeingefährliche Gewaltaktion des Jägers laut Landesjägermeister gesetzeskonform
Infame, gemeingefährliche Gewaltaktion des Jägers laut Landesjägermeister gesetzeskonform
Er wollte bloß in seinem eigenen Garten ein kleines Nachmittagsschläfchen in der Wiese machen, als ein Obersteirer aus dem gemütlichen Nickerchen mitten in einen wahrgewordenen Albtraum zu erwachen glaubte, da plötzlich das Donnern eines Schusses die Stille zerriss und den Mann aus dem Schlaf riss und er Zeuge einer unbeschreiblichen Tragödie wurde.
Ein Jäger hatte auf ein Rehkitz in seinem Garten geschossen – wie der Mann gegenüber einer regionalen Tageszeitung berichtete, schlug das Projektil nur ein paar Meter neben ihm ein.
„Ich bin jetzt noch geschockt“, erzählt der betroffene Besitzer des Grundstücks entsetzt. Und er schildert das frühere Idyll für Mensch und Tier: „Auf meine Wiese ist immer eine Rehmutter mit ihren Kitzen gekommen. Es war die größte Freude, die Tiere zu beobachten.“
Schockierende Gewaltszenen statt Naturidyll
In Ruhe und Frieden die Tiere beobachten wollte
der Mann auch an diesem Tag. Anschließend „lag
ich in meinem Garten und bin kurz eingenickt.
Auf einmal fiel ein Schuss. Mein erster Gedanke
war Flucht. Ich dachte, auf mich wird geschossen!“
Dann hörte er ein Wimmern und sah das angeschossene,
mit dem Tod ringende Rehkitz ein paar Meter
weiter im Gras liegen. Da tauchte auch schon
der Todesschütze auf und forderte vom entsetzten
Zeugen der Tragödie die Herausgabe des in Todesqualen
sich windenden Jungtieres.
Infame Gewaltaktion des Jägers laut Jagdverband gesetzeskonform
Der Grundbesitzer suchte die Polizei auf, um den Vorfall zur Anzeige zu bringen. Doch zu seiner Enttäuschung musste er dort erfahren, dass die von dem Jäger an den Tag gelegte, zutiefst tierquälerische und menschengefährdende Vorgangs- und Verhaltensweise gar nicht verboten ist. Und auch der um eine Stellungnahme des Steirischen Jagdverbandes gebetene Landesjägermeister bestätigte lakonisch und ohne ein ernsthaftes Wort des Bedauerns: „Der Jäger hat rechtens gehandelt.“
Auf in fremdem Besitz befindlichen Grundstücken Wildtiere zu schießen ist laut Jagdgesetz legal und zulässig, solange der betreffende Grund zum so genannten „Gemeindejagdgebiet“ gehört, wie es in der Steiermark, wo der Fall passierte, die Regel ist. Nur ein „angemessener Sicherheitsabstand“ zum Wohnhaus muss eingehalten werden. Die Bestimmung dieses Abstands obliegt aber ausgerechnet dem Jagdpächter selbst.
Rechtsmittel gegen Jägergewalt
Es gibt aber dennoch einen Weg, sich im eigenen
Garten sicher zu fühlen und grausige Vorfälle
wie den in der Obersteiermark abzuwenden, indem
man an seinem jeweiligen Gemeindeamt schriftlich
kundtut, dass man das Jagen auf seinem Grundstück
ausdrücklich untersagt – dieses Recht hat jedeR
BürgerIn in Österreich. Dies ist dann auch für
die hartgesottensten und renitentesten Waidmänner
verbindlich...