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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.10.2009)

Wien, am 02.10.2009

Eierkennzeichnung auf den Wiener Märkten

Erste Auswirkungen nach Anzeigen

Der Leitfaden zur Vermarktungsnorm von Eiern legt fest, dass die Haltungsform der Legehennen leicht lesbar und klar sichtbar für die KundInnen anzugeben ist.

Der Lebensmitteleinzelhandel hält sich seit langem an diese Vermarktungsnorm. Auf den verschiedenen Märkten zeigte sich leider ein ganz anderes Bild.
Vor allem wenn Legebatterieeier lose zum Verkauf angeboten werden, fehlt die Kennzeichnung in Schriftform oft gänzlich. Groß zu lesen sind die Güteklasse und die anderen „Qualitäten“ des Eis. Unter welch schrecklichen Bedingungen die Henne das Ei gelegt hat, wird hier aber all zu gern verschwiegen.

Am Wiener Brunnenmarkt werden fast ausschließlich Legebatterieeier angeboten, die fehlende Kennzeichnung wurde hier in den letzten Monaten von den verschiedensten Tierschutzvereinen immer wieder bemängelt. Und das Bild hat sich tatsächlich geändert. Leider werden zwar immer noch zu fast 100 % Batterieeier verkauft, gesehen wurden auch welche aus Deutschland und Holland. An die Kennzeichnungspflicht halten sich allerdings mittlerweile fast alle Standeln, für Leute mit einem sehr guten Sehvermögen mag dies teilweise sogar „klar sichtbar“ und „leicht lesbar“ sein.

Bei einem einzigen Stand fehlte die Kennzeichnung, ein weiterer hatte die Eier falsch deklariert, so stand ein Batterieeierstapel (geprintet mit 3-DE, also Batterieeier aus Deutschland) auf einem Hinweisschild mit Bodenhaltung.

VGT-AktivistInnen haben letzte Woche weitere Wiener Märkte kontrolliert, um sich ein Bild von der Einhaltung der gültigen Vermarktungsnorm zu machen. Der Anteil der Batterieeier war auf den anderen Märkten zum Glück wesentlich geringer, allerdings war hier die Kennzeichnung auch mangelhafter. Das Marktamt Wien wurde vom VGT informiert.

Markt in NÖ:

Wie zuwider so manchen StandbetreiberInnen die Kennzeichnung mit dem Wort „Käfighaltung“ ist, zeigt ganz klar ein Beispiel aus NÖ. Schon vor vielen Monaten wurde hier das Marktamt eingeschaltet. Und nach kurzer Zeit zeigten sich auch tatsächlich Verbesserungen und die Haltungsform wurde angegeben.
Seit dem sind einige Monate vergangen, eine erneute Kontrolle wurde durchgeführt und siehe da, die Kennzeichnung ist wieder verschwunden.

Die Märkte auf dem Land vermitteln gerne den Eindruck der Bauernhofidylle, gerade hier kann eine fehlende Kennzeichnung einen völlig falschen Eindruck des zu kaufenden Produktes vermitteln. Um eine Irreführung der KundInnen zu verhindern hat der VGT dies erneut zur Anzeige gebracht. Die dafür vorgesehenen Verwaltungsstrafen sind enorm hoch, im Wieherholungsfall über € 20.000,00. Verhängt scheinen diese aber nicht zu werden, sonst würden sich wohl mehr MarktbetreiberInnen auch ohne wiederholten Druck an die Vermarktungsnorm halten.

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