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Tierschutzpatrouille erwischt Vogelfänger beim Fang

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.10.2009)

Wien, 06.10.2009

VGT legt Film und Fotos von Vogel vor, der in der Falle eines Vogelfängers im oö Salzkammergut zappelt – Anzeige

VGT legt Film und Fotos von Vogel vor, der in der Falle eines Vogelfängers im oö Salzkammergut zappelt – Anzeige

Seit Mitte September treiben die Vogelfänger im oö Salzkammergut wieder ihr Unwesen. Sie beteuern, nach dem Artenschutzrecht behördliche Bewilligungen zu haben. Tierschutz und Artenschutz sind aber zwei verschiedene Paar Schuh, es sind auch ganz verschiedene Behörden zuständig. Deshalb waren jetzt wieder Patrouillen des VGT in den Bergen des oö Salzkammerguts unterwegs, um Vogelfänger zu finden und anzuzeigen. Und sie wurden fündig: insgesamt wurden 3 Vogelfänger in flagranti erwischt, gefilmt und angezeigt. Dabei sahen die TierschützerInnen sogar, wie vor ihren Augen ein Vogel in die Falle ging und verzweifelt zappelte.

Der ebenfalls anwesende VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Ein kleiner Singvogel löste direkt vor unseren Augen den Fallenmechanismus aus und die beiden Metallbügel schnappten zu und klemmten das Tier ein. Es zappelte hilflos, konnte sich aber nicht befreien. Es war deutlich zu sehen, wie sich der offene Schnabel im Netz verheddert hatte und das Tier eingequetscht war. Wenn das keine Tierquälerei ist, was dann? Weil wir anwesend waren, öffnete der Vogelfänger die Bügel und der Vogel konnte entkommen.“

Der VGT hat 3 Vogelfänger wegen mehrfacher Tierquälerei angezeigt, sowohl wegen den Fallen, als auch wegen dem Transport. Immerhin fuhren die Vogelfänger auf einem Motorrad mit einem geschlossenen Rucksack voller Vögel die holprigen Waldwege stundenlang bis ins Tal.

Dazu DDr. Balluch: „In Kärnten und NÖ wurden Vogelfänger genau wegen demselben Verhalten wegen Tierquälerei verurteilt. Tierschutz ist Bundessache, muss also auch in OÖ gelten. Im Tierschutzgesetz steht keine Ausnahme für den traditionellen Singvogelfang im Salzkammergut. Daher ist dieses Verhalten eindeutig gesetzwidrige Tierquälerei und entsprechend zu bestrafen.“

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