Bewiesen: Observationen und Abhörungen von TierschützerInnen gehen weiter - vgt

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Bewiesen: Observationen und Abhörungen von TierschützerInnen gehen weiter

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.10.2009)

Wien, 21.10.2009

SOKO hört Telefongespräch ab und verfolgt TierschützerInnen stundenlang beim Filmen von Fasanerien

SOKO hört Telefongespräch ab und verfolgt TierschützerInnen stundenlang beim Filmen von Fasanerien

Genau vor 3 Jahren haben die Ermittlungen mit Telefonabhörungen von TierschützerInnen begonnen. Bis zu seiner Festnahme im Mai 2008 wurde der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch laut zugänglichem Gerichtsakt 1 ½ Jahre lang abgehört und 5 Monate lang observiert. Jetzt, 3 Jahre später, konnte bewiesen werden, dass die Telefonabhörungen und Observationen weitergehen, obwohl nichts davon im Gerichtsakt steht, und obwohl die polizeilichen Abschlussberichte bereits über 7 Monate und die Anklageschrift bereits über 2 Monate alt sind.

TierschützerInnen hatten am Telefon des VGT-Obmanns arrangiert, sich 20 Stunden später im Burgenland zu treffen, um Jagdfasanerien in der Gegend zu kontrollieren, ob sie illegal betrieben werden. Bei diesem Treffen erschienen aber nicht nur die TierschützerInnen, sondern auch zwei Autos mit jeweils zwei Männern darin. Diese Autos folgten den AktivistInnen zu allen Fasanerien, die diese kontrollierten. Zuletzt wartete eines der Autos auf einer Straße nahe der Fasanerie, die von den TierschützerInnen gerade gefilmt wurde. Kaum kamen die TierschützerInnen zurück, fuhr es davon und das zweite übernahm die Verfolgung bis vor die Autobahn. Dort drehte das Tierschutzauto überraschend um, woraufhin auch das Verfolgerauto umdrehte.

VGT-Obmann DDr. Balluch dazu: „Die SOKO Pelztier hört also noch immer mein Telefon ab und schickt innerhalb von 20 Stunden nachdem ein Treffen vereinbart wurde ein Observationsteam bestehend aus mindestens 2 Autos. Es ist also davon auszugehen, dass ich seit meiner Entlassung aus der U-Haft vor 1 ½ Jahren telefonisch abgehört und anlassbezogen observiert werde. Anfang Jänner 2009 war bereits in meine neue Wohnung, die ich seit meiner Entlassung benutzt hatte, eingebrochen worden, wobei die TäterInnen durch professionelles Nachsperren eingedrungen waren und nichts entwendet hatten, sondern nur die Wohnung durchsucht, und zwar fast ohne Spuren zu hinterlassen – nur die Sperrkette war beim Öffnen der Tür aus der Wand gerissen worden. Zufall, oder war das auch die Polizei, vielleicht um in meinen neuen Laptop einen Trojaner zu setzen? Wie soll ich mich unter diesen Bedingungen fühlen? Wie soll ich unter diesen Bedingungen Tierschutzarbeit leisten? Wie lange geht das noch so weiter?“

Und er führt aus: „Nichts von diesen Abhörungen und Observationen, die jetzt nachgewiesen werden konnten, steht im Gerichtsakt. Strafverteidiger erklären mir, dass die SOKO wahrscheinlich einen Parallelakt angelegt hat, den sie geheim hält, und in dem alle diesbezüglichen Anträge zu finden wären. Da die Verteidigung aber keine Aktennummer kennt kann sie auch keine Einsicht beantragen. Natürlich ist das gesetzwidrig. Es wird aber wahrscheinlich mit ‚Gefahr im Verzug‘ begründet. Würden die Observationsanträge im Gerichtsakt stehen, dann wüssten wir ja davon und könnten damit die Ermittlungen behindern. Der Vergleich mit der DDR ist leider nicht von der Hand zu weisen!“

 

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