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Tierschutzcausa: VGT nennt linguistisches Gutachten wissenschaftlich wertlos

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.11.2009)

Wien, 17.11.2009

? 35.000-Gutachten des AHS-Lehrers von echtem Universitätsprofessor klar widerl

€ 35.000-Gutachten eines AHS-Lehrers von echtem Universitätsprofessor klar widerlegt

Mangels irgendwelcher konkreter Verdachtsmomente gegen VGT-Obmann DDr. Martin Balluch in der Tierschutzcausa wandte sich die Sonderkommission an einen linguistischen Gutachter, der sich in seiner Korrespondenz auch „Prof.“ nennt, obwohl er kein Universitätsprofessor ist, sondern lediglich in einer AHS unterrichtet. Dem Gerichtsakt ist zu entnehmen, dass die SOKO-Leitung dem Gutachter Vermutungen über die Autorenschaft von DDr. Balluch bzgl. verschiedener Schriftstücke nahelegte und er diese für €35.000 zu belegen trachtete.

Doch das mit fast €35.000 bezahlte Gutachten ist laut VGT das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde. DDr. Martin Balluch dazu: „Dieses Gutachten ist nicht nur voller inhaltlicher Fehler und beherzigt die einfachsten Regeln der Statistik nicht, es bezichtigt mich ‚mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit‘ der Autor einer Reihe von Schriften zu sein, die aber nachweislich von ganz anderen Autoren stammen. Zusätzlich hat er Texte verschiedener Autoren zusammengefügt und so behandelt, als wären sie von einem Autor. Diese Fehler sind so offensichtlich, dass man sich fragt, wie einem vernünftigen Menschen soetwas nicht auffallen kann. Das Gutachten ist wissenschaftlich unhaltbar und völlig wertlos. Auf Basis dieses Gutachtens muss öffentlich an seiner linguistischer Kompetenz gezweifelt werden!“

Univ.-Prof. Dr. Manfred Kienpointner vom Institut für Sprachen und Literaturen der Universität Innsbruck kommentierte das Gutachten so: „Ich erachte es für unhaltbar, aufgrund des Gutachtens davon auszugehen, dass DDr. Balluch und die AutorInnen der diversen Bekennerschreiben ‚mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit‘ identisch sind. Vielmehr ist in Abwesenheit anderer, zwingender Beweise anzunehmen, dass die Identität von DDr. Balluch mit den Personen, die [die anderen Schriftstücke] verfasst haben, auf der Grundlage des vorliegenden Textkorpus NICHT nachgewiesen werden kann. Diese Konklusion ergibt sich aufgrund der zu schmalen Textbasis und zahlreicher morphologischer, syntaktischer und semantischer Unterschiede zwischen den [anderen Texten] und den beiden definitiv von DDr. Balluch verfassten Texten.“

Univ.-Prof. Mag. Dr. Florian Menz vom Institut für Sprachwissenschaft der Universität Wien setzte sich ebenfalls mit diesem Gutachten auseinander, unterzog es einer Kritik und schloss mit den Worten: „Ich halte das Gutachten für nicht aussagekräftig.“

Mag. Dr. Martin Reisigl, ebenfalls vom Institut für Sprachwissenschaften der Universität Wien, Autor verschiedener Sachverständigengutachten, befasste sich auch mit diesem Gutachten und kommentierte: „Aus meiner Sicht […] ist der [bezahlte] Betrag astronomisch überzogen, noch dazu für ein derart unhaltbares Gutachten.“

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