Tierschutzcausa: Finanzamt bestätigt Gemeinnützigkeit des VGT - vgt

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Tierschutzcausa: Finanzamt bestätigt Gemeinnützigkeit des VGT

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.02.2010)

Wien, 23.02.2010

Objektiver Prüfbericht vereitelt Versuch der SOKO, Tierschutzverein zu zerschlagen

Objektiver Prüfbericht vereitelt Versuch der SOKO, Tierschutzverein zu zerschlagen

In der Tierschutzcausa geht es keineswegs nur um die Verfolgung angeblich krimineller StraftäterInnen. Die SOKO Tierschutz hatte auch andere Anliegen, zumal in einem Sitzungsprotokoll der SOKO vom 19. Juni 2008 im Rahmen einer Diskussion über Maßnahmen gegen den Verein Gegen Tierfabriken wörtlich festgehalten wird: „Wenn es gelingt, die Gemeinnützigkeit abzusprechen, sind weitere Maßnahmen sinnvoll. Andernfalls erfolgt ein Negativbericht an die Staatsanwaltschaft.“

Ende Februar 2009, 10 Monate nach der Hausdurchsuchung im VGT-Büro in Wien, ordnete ein Richter an, dass die Polizei dem Verein alle Computerfiles zurückgeben müsse. Nachdem das geschehen war, kamen prompt FinanzprüferInnen und durchsuchten erneut die Buchhaltung. Am 10. März 2009 wandte sich das Finanzministerium mit einem Brief direkt an das zuständige Finanzamt und äußerte die Meinung, dass dem VGT die Gemeinnützigkeit entzogen werden müsse, weil er einerseits „politische Ziele“ verfolge und andererseits „ein nicht unbeachtlicher Teil der Bevölkerung“ Bedenken gegenüber diesen Zielen hätte.

Die Entziehung der Gemeinnützigkeit hätte zur Folge gehabt, dass der VGT bis zu 30% Steuern für die Spenden der letzten 7 Jahre an den Staat nachzahlen hätte müssen und deswegen natürlich bankrott gegangen wäre.

Doch das Prüfungsergebnis des Finanzamts liegt jetzt vor und ist eindeutig: die tatsächliche Geschäftsführung des VGT ist gemeinnützig

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Es ist sehr erfreulich, dass sich hier der Rechtsstaat einer politischen Intervention von oben erfolgreich widersetzt hat. Die PrüferInnen waren erfreulich objektiv. Allerdings sollte ich die BeamtInnen nicht zu sehr loben, sonst werden sie, analog zum bekannten Fall der UVS-Richterin, auch noch als Mitglieder dieser angeblichen kriminellen Organisation verfolgt.“

Und DDr. Balluch schließt: „Laut Strafantrag ist das Büro unseres Vereins die Kommandozentrale einer kriminellen Organisation. Obmann, Geschäftsführer und alle KampagnenleiterInnen sind angeklagt, Mitglieder dieser kriminellen Organisation zu sein. Aber das Finanzamt findet, dass unsere Tätigkeit seit 2002 eindeutig gemeinnützig war. Ein Beweis mehr, dass es sich bei der Tierschutzcausa nur um eine politisch motivierte Vendetta gegen aufmüpfige Vereine handelt!“

 

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