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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.02.2010)

Wien, am 26.02.2010

UniversitätsprofessorInnen äußern ihre Bedenken über die derzeitige Anwendung des § 278a StGB

Mit einem dringlichen Schreiben wandten sich UniversitätsprofessorInnen an den Bundeskanzler, die Innen- und die Justizministerin

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Mit großer Besorgnis und Irritation haben wir den auf § 278a StGB gestützten behördlichen Umgang mit TrägerInnen und Persönlichkeiten der österreichischen „Tierschutzszene“ beobachtet und von Beginn an unsere Bedenken dagegen gegenüber den Verantwortlichen geäußert. Angesichts dessen halten wir eine Modifikation dieses und der folgenden Paragrafen für dringend geboten, allerdings mit dem klaren Ziel sicherzustellen, dass diese Bestimmungen künftig nicht mehr auf Organisationen, bei denen der Schutz anderen Lebens, demokratischer Rechte, der Umwelt oder generell der Schutz der Schwächeren das vorrangige Ziel ist, angewendet werden kann, sondern ausschließlich auf solche, deren vorrangiges Ziel die Schädigung anderer ist, also auf jene kriminellen, mafia(ähnlichen) und/oder terroristischen Organisationen, für die sie ursprünglich vorgesehen war, und wie den Erläuterungen zu entnehmen, auch nach wie vor sein soll.

Bitte lesen Sie hier den gesamten Brief

 

 

 

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