Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.03.2010)
Wien, am 18.03.2010Singvogelfang als erhaltungswürdiges Kulturerbe?
UNESCO setzt die anachronistische Tierquälerei auf „nationale Liste“ von Weltkulturerbe
Vergangene Woche wurde von der UNESCO, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, die erste Liste für "Immaterielles Kulturerbe in Österreich" präsentiert. Insgesamt 18 Traditionen und Brauchtümer wurden darin aufgenommen, weitere drei - die klassische Reitkunst, die Falknerei und die so genannte „Imster Fasnacht“ inklusive Schelmenlauf - wurden für die internationale Liste des UNESCO-Welterbes nominiert.
Auf der so genannten nationalen Liste wurde dabei auch die im oberösterreichischen Salzkammergut verbreitete Tradition des Singvogelfangs präsentiert
Ein 23köpfiger Fachbeirat der österreichischen UNESCO-Kommission hat mit nur einer Enthaltung der Aufnahme der umstrittenen Tierqualtradition in die Liste der erhaltungswürdigen Gebräuche und Traditionen mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Auch dem Fachbeirat angehörende Zoologen bzw. Biologen haben die gute Gelegenheit verabsäumt, ihre Kritik an der zweifelhaften Nominierung zum Ausdruck zu bringen, geschweige denn die Nominierung der tierquälerischen Aktivität zu verhindern, wozu das Veto eines einzigen Beiratsmitglieds gereicht hätte.
Zum „immateriellen Kulturerbe“ der UNESCO-Liste zählen Fertigkeiten, Praktiken, und Ausdrucksformen bzw. Traditionen und Bräuche, die als Bestandteil des kulturellen Erbes verstanden werden. Es handelt sich um eine Art (österreichische) Kulturdatenbank, was die Aufnahme einer ethisch, tierschutzrechtlich und tierschutzpolitisch so umstrittenen und fragwürdigen Aktivität umso unverständlicher und unangebrachter erscheinen lässt.
Theoretisch - räumen Experten ein- ist es möglich, dass der Singvogelfang eines Tages wieder von der Liste des UNESCO-Kulturerbes gestrichen wird.
Beim Vogelfang, wie er im Salzkammergut praktiziert
wird, werden Gimpel, Zeisig, Kreuzschnabel und
Stieglitz zunächst mit Netzen und Fallen gefangen,
um sie dann in winzigen Käfigen in der Adventszeit
öffentlich auszustellen und sie im Frühjahr,
sofern sie noch am Leben sind, wieder frei zu
lassen. Der Vogelfang dient keinerlei wirtschaftlichen
Interessen, sondern der Freude am Fangen wilder
Tiere bzw. einer anachronistischen Traditionspflege.
Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs
(VfGH) dürfen die Tiere seit 2007 auch wieder
ausgestellt werden.
Für Schlagzeilen sorgten auch immer wieder gewalttätige Übergriffe von Vogelfängern auf TierschützerInnen
Bei einer 2005 im oberösterreichischen Radio Live übertragenen Diskussion rastete ein Vogelfänger gemeingefährlich aus. Als ein 60-jähriger Tierschutz-Aktivist und Vogelfangkritiker das Wort ergriff, zog der hinter diesem sitzende Vogelfänger ein Messer und war drauf und dran, den Tierrechtsaktivisten am Mikrophon anzugreifen. Die daneben sitzende Ehefrau des wildgewordenen Vogelfängers bemerkte aber zum Glück rechtzeitig die mörderischen Absichten ihres Mannes und konnte ihm das Messer entwinden.
Erst 2008 ist ein Tierschützer im Salzkammergut von einem Vogelfänger krankenhausreif geschlagen worden.
Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN ist von der Nominierung der UNESCO entsetzt. Es ist ein verheerendes Signal, eine überkommene, tierethisch höchst problematische „Tradition“ wie den Singvogelfang (die im Übrigen längst nur mehr von einer winzigen extremistischen Minderheit aktiv gepflegt wird) zu glorifizieren, indem man ihn einer Liste globalen kulturellen Erbes einreiht. Dies wird durchaus auch zur längerfristigen Einzementierung der jetzigen Gesetzeslage, die ein Fangen und Ausstellen der sensiblen Singvögel ermöglicht, beitragen, Gesetzesreformen im Sinne der betroffenen Tiere längerfristig verhindern und Wasser auf die Mühlen jener Lobbyisten und ewiggestrigen „Traditionsverbände“ sein, denen jede weitere gesetzliche Reglementierung schon seit langem ein Dorn im Auge war.