Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.03.2010)
Wien, am 30.03.2010Vorträge zu Menschenaffen, Grundrechten und Personenstatus an der Uni Wien
Die Forschungsstelle Ethik und Wissenschaft der Universität lud zu einer 5-stündigen Veranstaltung mit Vortragenden aus Spanien, England und Österreich
Sollen Menschenaffen Grundrechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit bekommen? Wer fällt – nach dem österreichischen Gesetz – unter den Begriff Person? Und wie sieht Immanuel Kant, der deutsche Paradephilosoph der Aufklärung und Wegbereiter des österreichischen Zivilrechts, diese Fragen? Das wurde am 26. März 2010 im Neuen Institutsgebäude der Universität Wien mit hochkarätigen Vortragenden diskutiert. Gut 30 ZuhörerInnen wohnten dem 5-stündigen Vortragsmarathon bei. Den Diskussionen danach war aber zu entnehmen, dass es diese Zeit wert war, investiert zu werden. Vorreiter in der Frage von Grundrechten für Menschenaffen war sicherlich auch der VGT mit seinem Versuch, durch einen Prozess am Sachwalterschaftsgericht dem Schimpansen Hiasl Personenrechte zuerkennen zu lassen.
Prof. Eva-Maria Maier vom Juridicum der Universität Wien eröffnete die Vortragsserie mit Überlegungen zu Kants Philosophie und dessen Personenbegriff. Zweifelsohne sah Kant nicht die Fähigkeiten der Individuen, sondern die typischen Fähigkeiten von Mitgliedern der Art homo sapiens als ausschlaggebend für die Zuordnung von Rechten, weil diese voraussetze, dass man auch entsprechende Pflichten übernehmen könne. Erst Leonard Nelson habe dann in der Kantschen Philosophie Anfang des 20. Jahrhunderts diese nicht wirklich nachvollziehbare Vermengung von „moral patients“ und „moral agents“ auseinanderdividiert.
Danach sprach Mag. Eberhart Theuer von der Forschungsstelle Ethik und Wissenschaft über den Hiasl-Prozess. Das Tierschutzgesetz würde nur einen sehr peripheren Schutz bieten, in vieler Hinsicht seien Grundrechte unabdingbar, wenn einem der Schutz der entsprechenden Wesen am Herzen liegt. Ein Schimpanse sei dem paradigmatischen Tier, Mag. Theuer gab als Beispiel ein Huhn an, wesentlich unähnlicher als einem Menschen. Nach dem juristischen Prinzip der Analogie müsste daher der Schimpanse viel mehr wie ein Mensch als wie ein Huhn behandelt werden. Mangels zusätzlicher Optionen müsse man daher allen Menschenaffen Personenrechte zuerkennen, insbesondere da diese in der Lage seien, die Person im Gegenüber zu erkennen, was nach Kant die Voraussetzung für den Personenstatus wäre.
Anschließend gab Prof. Paula Casal von den Universitäten Barcelona in Spanien und Reading in England einen beeindruckenden Überblick über die neuesten Erkenntnisse in der kognitiven Erforschung der Emotionalität und Intelligenz von Menschenaffen. Im raschen Erkennen einer aufsteigenden Reihe von Zahlen auf einem Bildschirm, die nur eine Sekunde zu sehen sind, sei der durchschnittliche Schimpanse dem besten Menschen überlegen. Aber sie nannte auch Ergebnisse von Experimenten, in denen SchimpansInnen verschieden agierten, je nach dem ob das menschliche Gegenüber etwas wusste oder nicht. Erschütternd war ihr Bericht von weiblichen Orang Utans, die sie mit Hilfe des Militärs aus thailändischen Bordellen befreien musste, wo sie für Geld sexuell missbraucht wurden.
Zuletzt sprach Prof. Andrew Williams von der Warwick Universität in England über die Selbstverständlichkeit, Menschenaffen Grundrechte zuzubilligen. Er selbst sei weder Tierrechtler noch Tierethiker, aber nach der Kenntnis von Menschenaffen könne man nicht umhin zuzugeben, dass sie Rechtssubjekte sind, die Grundrechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit verdienen.
Das war eine gelungene Veranstaltung, die in
dieser Art viel öfter durchgeführt werden sollte,
um der politischen Dimension dieses Themas gerecht
zu werden. Nicht von ungefähr hat das spanische
Parlament die Frage nach Grundrechten für Menschenaffen
bereits einige Male heftig diskutiert.