Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.04.2010)
Wien, am 29.04.2010VGT deckt auf – Anbindehaltung von Kälbern
Wieder Anbindehaltung von Kälbern in Ostösterreich entdeckt
Erschütternde Bilder, Kälber, so jung, mit noch ein bisschen wackeligen Beinchen stehen sie da, der Strick ist aber schon um ihren Hals gebunden, kaum geboren, schon zur Bewegungslosigkeit verdammt!
TierschützerInnen müssen sich für Monate vor Gericht verantworten, einer der Anklagepunkte sind nächtliche Recherchen in Tierfabriken. Wie wichtig aber genau diese Art der Aufdeckungsarbeit ist, zeigen die laufend ans Tageslicht kommenden erschreckenden Bilder von gequälten Tieren. Die Gesetzesstandards in der Nutztierhaltung sind minimalst, oft entsprechen sie gerade mal den EU-Mindestrichtlinien, und garantieren somit ein Leben der vollkommenen Trostlosigkeit.
Und trotz allem unterschreiten LandwirtInnen diese kleinsten gesetzlichen Schutzbestimmungen immer wieder. Die Leidtragenden hier sind fühlende Lebewesen, die die unglaubliche Härte der Profitgier zu spüren bekommen. Das Gesetz sieht eine durchschnittliche Kontrolle pro Betrieb alle 50 Jahre vor und kann somit niemals die Einhaltung des Gesetzes garantieren. Wer soll nun also die Stimme für die Tiere erheben?
Im genannten Betrieb waren 6 kleine, teilweise fast neugeborene Kälber an kurze Stricke gebunden. Seit dem Jahr 2005 dürfen Kälber in den ersten sechs Lebensmonaten nicht angebunden gehalten werden. In dieser Zeit sind sie auch in Gruppen zu halten. Die sofortige Trennung von der Mutter ist hingegen erlaubt und stellt für die Tiere ein riesiges Trauma dar. Die Mütter brüllen noch tagelang nach ihren Kleinen. Ein Augenzeuge hat dieses traurige Geschehen auch von diesem Stall geschildert. Die Mütter sind in Sichtweite angebunden, kümmern können sie sich um ihr Kinder aber nicht. Eine schreckliche Tragödie.
Der
VGT hat Anzeige erstattet.