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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.05.2010)

Wien, am 05.05.2010

Pressekonferenz der Grünen zur Tierschutzcausa

„Ungleichgewicht in den Ermittlungsmaßnahmen ist ein Fall für den Verfassungsgerichtshof“

Frau Mag. Christiane Brunner, Umwelt- und Tierschutzsprecherin, betonte einmal mehr die gravierenden Auswirkungen der jetzigen Anwendung des § 278a, nicht nur für die Leute auf der Anklagebank, sondern für alle Menschen, die sich politisch engagieren. Es sei nicht die Intention des § 278a StGB gewesen, gegen zivilen Ungehorsam vorzugehen.
All die Aktivitäten, für die sich die Leute seit nun mehr 9 Wochen vor Gericht verantworten müssen, werden genau in derselben Weise weitergeführt. Wenn es hier tatsächlich einen kriminellen Tatbestand geben sollte, müsste diese Arbeit sofort abgestellt werden.
Das Charakteristische an den Tätigkeiten von gemeinnützigen Vereinen ist der offene Diskurs, eine ethisch-politische Zielsetzung und angestrebte Verbesserungen für Schwächere.
Diese Vorgehensweise hebt sich ganz klar vom Profil krimineller Organisationen ab, die immer verdeckt manipulativ und mit Bereicherungsabsicht ist.

Frau Mag. Brunner zitierte an dieser Stelle aus einem Fachartikel von Univ.-Prof. Eva Maria Maier vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien: „….der Versuch der Anwendung von gerade § 278 a StGB auf diese Aktivitäten enthält jedoch die Tendenz im großen Stil Organisation durch Ideologie zu ersetzen, und legt vor allem den Verdacht nahe, es gehe schlichtweg darum, den rechtsstaatlich notwendigen konkreten Nachweis einzelner Delikte gegenüber konkreten Tätern weitgehend auszuhebeln.“

Die Grünen fordern eine Novellierung des § 278. Bei der jetzigen Interpretation des Paragraphs könne jede NGO und Bürgerinitiative verfolgt werden. Ein entsprechender Vorschlag der Grünen für eine Änderung wurde bereits beantragt:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00017/fnameorig_143353.html

Frau Dr. Madeleine Petrovic, Landessprecherin der Grünen NÖ, beklagte vor allem das extreme Ungleichgewicht der Verfolgung von angezeigten Straftaten. Im Jahr 2007 gab es 711 Anzeigen wegen Tierquälerei und als Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins wisse sie, mit welcher Brutalität diese Tiere misshandelt werden. In lediglich 84 Fällen kam es zu rechtskräftigen Verurteilungen.

Ganz anders verhält sich hier die Vorgehensweise der Behörden, wenn es darum geht, TierschützerInnen ein weiteres Delikt anzuhängen. Bei einer Schweinebefreiung wurden angeblich Schweine so sehr verletzt, dass sie gestorben sind. Ein Gutachten der Veterinärmedizinischen Universität Wien hat ergeben, dass der Schweinehalter des genannten Betriebs permanent gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Die festgestellten Verletzungen deuten auf eine grobe fahrlässige Tierhaltung hin. Es stellt sich somit die Frage, ob seitens der Staatsanwaltschaft auch der Tierhalter angezeigt wurde, oder ob der Tatbestand Tierquälerei nur gegen TierschützerInnen im Zusammenhang mit Tierbefreiungen verfolgt wird.
Die Grünen haben eine Anfrage an die Innenministerin gestellt, ob gegen die BetreiberInnen des genannten Schweinemastbetriebes Anzeige wegen Tierquälerei erstattet wurde und wenn nicht, wie sie diese äußerst willkürliche Vorgehensweise rechtfertige.

So stellt sich für Frau Dr. Petrovic auch die Frage, ob bei Ermittlungen wegen Sachbeschädigungen mit dem gleichen Maß gemessen wird. Während Polizei und Staatsanwaltschaft Anzeigen wegen Sachbeschädigungen oft gar nicht mehr beachten, wird, wenn es um Sachbeschädigungen gegen die Firma Kleider Bauer geht, mit einem Aufwand, der Ermittlungskosten von 5 Millionen Euro bereits überschritten hat, vorgegangen. Wie erklärt sich die Innenministerin, dass Sachbeschädigungen in einem Fall zur größten Polizeiaktion der 2. Republik führen und Sachbeschädigungen und gefährliche Drohungen, die z.B. auch der VGT zu erleiden hat, einfach ignoriert werden?

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