Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.07.2010)
Wien, am 19.07.2010Trotz Verwaltungsgerichtshofurteil: Hummer weiterhin in tierquälerischer Haltung
VGT zeigt drei weitere Betriebe an
Wie wichtig die Arbeit der Tierschutzvereine ist, zeigt dieses Beispiel einmal mehr: Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs ist bahnbrechend und bemerkenswert, weil es erstmals die Vorgaben des Tierschutzgesetzes, auch die Haltung von Nutztieren müsse den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere entsprechen, ernst nimmt.
Das Urteil ist gesprochen, doch wer kümmert sich nun um die Umsetzung?
Ein erster Streifzug durch Wien zeigt ein immer noch trauriges Bild.
In einem Fischsupermarkt sind weiterhin ca. 100 Hummer in drei völlig strukturlosen Hälterungsbecken gefangen. In ihrer Angst türmen sich die Tiere in den Ecken übereinander. In den Ecken können die Tiere ihr natürliches Verhalten, den empfindlichen Hinterleib zu schützen, ein bisschen nachempfinden, Flucht vor Aggressoren gibt es ohnehin nicht.
In einem weiteren Becken sind acht Taschenkrebse auf dem Glasboden verteilt. Auch diesen Tieren wird kein bisschen Bodensubstrat, Futter oder ein sonstiger Anreiz gegönnt.
Dieser Markt wurde schon des öfteren wegen seiner schlimmen Tierhaltungen vom VGT angezeigt. Ein Karpfenbecken musste nach unserer Intervention sofort aufgelassen werden. Die Karpfen waren mit schweren Wunden übersät. Bleibt zu hoffen, dass auch bei den Hummern mit dieser Deutlichkeit durchgegriffen wird und das Leid der Tiere umgehend beendet wird.
Erschreckende Auskunft eines Großmarktes
Eine Spenderin berichtete uns heute von einem schlimmen Telefonat. Sie sah sich in der unglücklichen Lage, einen Hummer für eine Geburtstagsfeier am Samstag bestellen zu müssen und rief bei einem Wiener Großmarkt an. Der Herr an der Leitung erklärte ihr, dass sie wegen Problemen mit dem Tierschutz Hummer nur noch auf Bestellung verkaufen würden und die Liefertages jeweils Montag und Donnerstag wären. Daraufhin meinte die Kundin, was sie denn nun machen solle, sie brauche das Tier ja erst für den Samstag. Die Antwort, die die Gleichgültigkeit so mancher Menschen dem Leid der Tiere gegenüber nicht drastischer zum Ausdruck bringen kann, lautete daraufhin: „Das ist sicher kein Problem, wenn man den Burschen gut behandelt, überlebt der Hummer das schon! Ich hau ihm einfach eine nasse Zeitung auf den Kopf, Hauptsache die Kiemen sind nass, dann kann er atmen.“
In diesem Fall haben wir das Veterinäramt gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Hummer in diesem Markt angeliefert werden und vor allem auch verkauft werden. § 11 des Bundestierschutzgesetzes sieht einen Transport von Wassertieren ausschließlich in Behältnissen mit Wasser vor. Es ist nicht erlaubt, obwohl es leider häufig geschieht, diese Tiere in Styroporkisten oder gar Plastiksackerln zu transportieren, geschweige denn, die Tiere für eine längere Zeit ohne Wasser zu halten.