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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.07.2010)

Wien, am 20.07.2010

Tierschutzprozess: "Kronzeugen" der Anklage durch handfeste Beweise widerlegt!

Überraschende Wendung im Monsterprozess in Wr. Neustadt: Sowohl der Zeuge Dr. P. als auch der linguistische Sachverständige haben sich „geirrt“

Der Prozess gegen 13 TierschützerInnen wegen §278a „kriminelle Organisation“ hat auch nach 35 Tagen keine Beweise gegen die Angeklagten vorzuweisen. Doch am 35. Prozesstag sind der Staatsanwaltschaft auch noch ihre besten „Kronzeugen“ weggebrochen.

Dass der ehemalige VGT-Geschäftsführer Dr. P. den jetzigen VGT wegen seiner fristlosen Entlassung mit Rachsucht verfolgt, ist bereits amtsbekannt. Doch verstieg sich Dr. P. jetzt vor Gericht zu den Behauptungen, er hätte den VGT-Obmann DDr. Martin Balluch nach einer Schitour am 4. 1. 2000 am Abend mit dem Auto in der Nähe eines Orts eines Brandanschlags abgesetzt und mit ihm und zwei anderen Angeklagten 3 Jahre vorher im Waldviertel Nerze befreit. Doch DDr. Balluch konnte beides heute im Prozess zweifelsfrei widerlegen.

    • Nicht nur, dass mehrere ZeugInnen und das Schitourenbuch von DDr. Balluch, das die Polizei bei seiner Hausdurchsuchung beschlagnahmt hat, beweisen, dass DDr. Balluch an diesem Tag woanders war. Belege aus der VGT-Buchhaltung zeigen, dass Dr. P. am selben Tag, statt mit DDr. Balluch auf Schitour zu sein, untertags bei sich zu Hause in Laaben auf der Bank Geschäfte erledigt und am Nachmittag in Hainfeld vom Bankomaten Geld abgehoben und dann dort sein Auto getankt hat.
    • Auch die Nerzbefreiung im Jahr 1997 können weder Dr. P. noch DDr. Balluch begangen haben. DDr. Balluch war zu dieser Zeit noch in England bzw. gerade im Umzug nach Österreich. Und Dr. P. konnte sich auf Befragen weder daran erinnern, schon ein Jahr davor in derselben Nerzfarm einige Tiere befreit zu haben, noch, dass bei der Befreiung 1997 120 Nerze mit Säcken mitgenommen und andernorts freigelassen wurden, oder dass der Zaun des Grundstücks aufgeschnitten worden ist. Die polizeilichen Erhebungen vor Ort und ein Film der Aktion, den der ORF gesendet hatte, zeigen genau das aber eindeutig.

Gleichzeitig hat Dr. P. zugegeben, dass jene Texte eines Pelzflugblatts und eines Briefes an den seinerzeitigen Landesrat von NÖ, die später für ein Bekennerschreiben verwendet worden sind, von ihm stammen. Sie befinden sich im Übrigen sogar unter seinem Namen in der österreichischen Nationalbibliothek. Der linguistische Gutachter des Gerichts hatte aber genau diese Texte DDr. Balluch „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zugeordnet.

VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Jetzt sind dem Staatsanwalt auch seine Pseudo-Kronzeugen zerbröckelt. Dr. P., der als einziger Tierschützer in der heißen Phase der Ermittlungen mit der SOKO in telefonischem Kontakt stand und dabei bemängelt hat, dass die Vorwürfe gegen mich zu wenig Substanz hätten – wie wahr! – wurde 3 Mal von der SOKO einvernommen. ‚Leider‘, wie er dabei sagte, konnte er keine Beweise gegen mich beitragen. Plötzlich im Prozess fielen ihm aber welche ein. Doch jetzt haben sich diese Behauptungen als reine Fantasien des Dr. P. herausgestellt. Aber nicht nur das: mit Hilfe seiner Aussagen ist jetzt auch das Gutachten des linguistischen Sachverständigen widerlegt! Der Monsterprozess gegen den Tierschutz hat eine neue Wendung genommen!“

 

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