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EU beschließt neue Tierversuchsrichtlinie - eine vertane Chance?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.09.2010)

Datum, 10.09.2010

Tierschutz, PolitikerInnen und ExpertInnen kritisieren das Ausbleiben einer grundlegenden Reform

Gute Reformansätze, aber kein großer Wurf

Nach jahrelangen lebhaften Verhandlungen zwischen Tierschutzorganisationen, TierversuchskritikerInnen, Tierexperimentatoren und den EU-Gremien ist am 8. September die neue Richtlinie zum Schutz der für Versuche verwendeten Tiere, kurz Tierversuchsrichtlinie, im EU-Parlament verabschiedet worden.

Das EU Parlament sprach sich damit für die erste umfassende Reform seit 1986, für eine grundlegend - naturgemäß aber unvollkommen - überarbeitete Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere aus.

KritikerInnen bemängeln, dass selbst minimale Verbesserungen im Sinne der Versuchstiere durch einflussreiche, einschlägige Lobbys und ihre Handlanger hartnäckig sabotiert wurden und das Endergebnis dadurch weit unter den Erwartungen blieb

Die deutsche Vereinigung der „Ärzte gegen Tierversuche“ bezeichnete das neue Regelwerk sogar als „eine große Enttäuschung für die EU-Bürger, die dem Tierversuch in eigens von der EU durchgeführten Umfragen eine klare Abfuhr erteilen.“ Tatsächlich forderten in einer Umfrage der EU-Kommission aus dem Jahr 2006 zwischen 84 und 94 Prozent der rund 40.0000 befragten EU-BürgerInnen einen effektiven Schutz nicht nur für die allgemeinen Sympathieträger unter den Tieren wie Affen, Katzen und Meerschweinchen, sondern auch für Mäuse, Fische und andere „Tiermodelle“.

Hatte der ursprüngliche, von der EU-Kommission im November 2008 vorgelegte Richtlinienentwurf noch einige zusätzliche tierschutzrechtliche Verbesserungen enthalten, wurde dieser im Verlauf der Verhandlungen immer mehr ausgedünnt und zusammengestrichen, bis viele fortschrittlichen Ansätze auf der Strecke blieben.

Änderungsanträge von Seiten der EU-Fraktion der Grünen im Zuge der Abstimmung, die darauf abzielten, tierschutzrelevante Forderungen, die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission enthalten waren, wieder aufzunehmen, wurden letztlich nicht angenommen.

In der angenommenen Fassung gibt es zu viele Ausnahmeregelungen, die Formulierungen sind zu unpräzise und lassen zu viel Interpretationsspielraum offen

Die neue Richtlinie enthält zwar neue Tierschutzstandards hinsichtlich Schmerzempfinden, Stressfaktoren und artgerechten Haltungsbedingungen der Versuchstiere, die grundsätzliche Zielrichtung ist die Vermeidung, Reduzierung und Verbesserung von Tierversuchen im Sinne der „3R“ Reducement, Refinement und Replacement .

Die ethische Bewertung beim Genehmigungsprozess der Versuche bleibt aber weiterhin aus und sog. Alternativmethoden müssen nicht bereits angewandt werden, sobald sie verfügbar sind, sondern erst, wenn sie offiziell anerkannt sind, was erfahrungsgemäß Jahrzehnte dauern kann. Ebenfalls als großes Manko und faktische Verschlechterung wird die Vorgabe empfunden, dass die Mitgliedsstaaten keine weiterreichenden Schutzmaßnahmen bzw. strengeren Tierschutzstandards als von der Europäischen Union vorgegeben erlassen dürfen. Als Begründung dafür wurde wieder einmal das Totschlagargument der „Marktverzerrung“ erfolgreich ins Treffen geführt.

Das sende sowohl BürgerInnen als auch der Forschung und Industrie ein falsches Signal, monierte etwa die FDP-Abgeordnete im EU-Parlament und Mitglied der fraktionsübergreifenden „Arbeitsgruppe Tierschutz“, Nadja Hirsch. „Zum einen muss der Staat dem veränderten ethischen Bewusstsein von Bürgern Rechnung tragen. Zum anderen muss mehr Druck auf Forschung und Industrie aufgebaut werden. Keiner will den Forschungsstandort gefährden, aber Investitionskosten dürfen kein Argument sein, um die Weiterentwicklung und Anwendung tierversuchsfreier Methoden zu verschieben.", so die EU-Abgeordnete Nadja Hirsch.

Sicherlich sei die neue Version fortschrittlicher als die alte Richtlinie aus dem Jahr 1986. Wenn man sich allerdings vor Augen führe, welche enormen wissenschaftlichen und technischen Fortschritte in den letzten 24 Jahren erreicht wurden, fallen die Maßnahmen zur Vermeidung von Tierversuchen schwach aus, kritisiert die Abgeordnete, die der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe Tierschutz im EU-Parlament angehört.

Verbesserung bringt die Reform vor allem in den neuen EU-Ländern - die neuen Richtlinien werden den Tierschutz im Bereich der Versuchsindustrie in Süd- und Osteuropa auf ein höheres Niveau bringen, Organisationen wie der Deutsche Tierschutzbund hingegen kritisieren besonders die ungehinderte Verwendung von Primaten, da die - auch invasive - Forschung an diesen nahen Verwandten des Menschen weiterhin nahezu unverändert erlaubt sei - ein zentrales Anliegen der europäischen und internationalen Tierschutzbewegung nach konsequentem Schutz der Affen bleibt damit unerfüllt.

Die Mitgliedsstaaten der EU müssen die neue Richtlinie in den nächsten zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Erst in sieben Jahren soll die Richtlinie erneut überprüft werden.

 

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