Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.10.2010)
Wien, am 06.10.20102 Gruppen von Singvogelfängern im oö Salzkammergut bei illegalem Fang erwischt!
Zu viele Lockvögel verwendet - VGT zeigt mehrere Personen wegen Tierquälerei aber auch wegen Übertretung der oö Artenschutzverordnung an!
Das Tierschutzgesetz ist bundesweit gültig und sieht keine Ausnahme für das oö Salzkammergut oder den traditionellen Singvogelfang vor. In Niederösterreich und Kärnten wurden Vogelfänger mit den gleichen Fallen wie im Salzkammergut bereits wegen Tierquälerei verurteilt. §5 (2) 10 besagt: „Es ist verboten, ein Tier einer Bewegungseinschränkung auszusetzen, wenn es dadurch in schwere Angst versetzt wird“.
Wie glaubt die Behörde im oö Salzkammergut, dass sich Wildvögel fühlen, egal ob „traditionell“ gefangen oder nicht, die in eine Falle geraten und von Menschenhänden herausgeholt und in einen winzigen Käfig gepfercht werden? Dass der Vogelfang nur im oö Salzkammergut nicht mittels Tierschutzgesetz verfolgt wird, beweist, dass wir in keinem Rechtsstaat leben. Wie anders lässt sich verstehen, dass aufgrund einer politischen Weisung ein eindeutiges Gesetz nicht vollzogen wird?
Da die regionale Behörde weder das Tierschutzgesetz vollzieht noch die Vogelfänger kontrolliert, fällt diese Aufgabe wieder einmal den Tierschutzorganisationen zu. Letzten Sonntag wurden wieder zwei Vogelfängertrupps von Tierschutzpatrouillen u.a. des VGT überrascht und angezeigt. Ein Vogelfänger hatte 5 Fichtenkreuzschnäbel in winzigen Käfigen als Lockvogel dabei, obwohl pro Vogelfänger nur zwei solche Vögel als Lockvögel zugelassen sind. Damit hat dieser Vogelfänger auch die oö Artenschutzverordnung übertreten. Das beweist nur, wie wichtig diese Tierschutzkontrollen sind.
Dass die Vogelfänger offenbar ein schlechtes Gewissen haben, war vor Ort deutlich zu spüren. Kaum waren die TierschützerInnen mit ihren Kameras da, packten die Vogelfänger rasch ihre Lockvögel weg. Die Tiere werden dabei in ihren winzigen Käfigen zu zehnt in Rucksäcke gepackt, die der Vogelfänger dann verschließt. Auch das widerspricht dem Tierschutzgesetz, weil es sich dabei um den Transport von Kleintieren handelt. §11 (2) des Tierschutzgesetzes legt nämlich fest, dass Tiere beim Transport einen ausreichend belüfteten Raum zur Verfügung haben müssen. Ob die Behörde tatsächlich meint, der zehnte Vogel ganz unten im Rucksack hat einen ausreichend belüfteten Raum zur Verfügung? Oder ist es vielleicht doch so, dass das Tierschutzgesetz aus politischen Gründen nicht einmal das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht!
Dem Tierschutz wirft man vor, eine kriminelle Organisation zu bilden. Aber im oö Salzkammergut werden Gesetze ignoriert und einfach nicht vollzogen, weil es „immer schon so war“
Im
Tierschutz sind wir das leider bereits
gewohnt. Und gerade weil wir
an vorderster Front auf diese Missstände
aufmerksam machen, hat man auf höchster
Ebene entschieden, uns mit Sonderkommission
und Monsterprozess zu traktieren. Aber
mundtot und eingeschüchtert sind wir
deswegen noch lange nicht!!