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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.11.2010)

Wien, am 25.11.2010

Tierschutzprozess: SOKO-Spitzel am 13. Dezember 2010 vor Gericht

VGT kündigt an, SOKO-Leitung und Staatsanwalt anzuzeigen, weil sie vor Gericht falsch ausgesagt haben – gab es auch rechtswidrigen Auslandseinsatz?

    • Am 28. Juli 2010 hat der SOKO-Leiter vor Gericht behauptet, die verdeckte Ermittlung sei 2007 ergebnislos eingestellt worden.
    • Zusätzlich sagten SOKO-Chefinspektorin am 8. April und am 22. Juli und der operative SOKO-Leiter am 28. Juli vor Gericht aus, dass die verdeckte Ermittlung am konspirativen Verhalten des VGT gescheitert wäre.
    • Und Staatsanwalt  behauptete am 22. Juli vor Gericht, die verdeckte Ermittlung sei mit 1. Jänner 2008 eingestellt worden.

Doch mittlerweile gibt die Polizei zu, dass die verdeckte Ermittlung bis September 2008 weitergelaufen ist.

Die Richterin hat jetzt die verdeckte Ermittlerin für den 13. Dezember 2010 als Zeugin vor Gericht geladen. Sie soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen werden. Die Rechtsvertretung des VGT kündigt unterdessen an, sowohl SOKO-Leitung als auch Staatsanwalt wegen deren Falschaussagen vor Gericht anzuzeigen.

Doch ein weiterer Aspekt dieser Spitzel-Geschichte könnte ein gerichtliches Nachspiel haben.

    • Am 28. Juli hatte SOKO-Leiter vor Gericht behauptet, dass es keine verdeckte Ermittlung im Ausland gegeben habe.

Nun betont der VGT, er könne beweisen, dass die verdeckte Ermittlerin der SOKO, Agentin „Danielle Durand“, mit TierschützerInnen des VGT zu einem mehrtägigen Tierschutztreffen undercover mit nach Holland gereist ist. „Wenn dieser Auslandseinsatz der österreichischen Agentin nicht mit den holländischen Behörden akkordiert war, was aus der Aussage von SOKO-Chef geschlossen werden könnte, dann hat sie auch internationales Recht gebrochen“, meint Mag. Stefan Traxler, Anwalt des VGT im Tierschutzprozess.

Hauptangeklagter und VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Zuerst leugnen SOKO und Staatsanwalt, dass es verdeckte Ermittlungen im Herzen des VGT ab 2008 gegeben hat. Wenn es nicht mehr anders geht, dann sucht man sich die unhaltbare Ausrede, es sei um Gefahrenabwehr gegangen. Besonders erschüttert aber, dass der Pressesprecher des Landesgerichts Wr. Neustadt der Polizei diese Ausrede bereits in den Mund legte, bevor diese die verdeckte Ermittlung überhaupt zugegeben hat. Es sollte sicher nicht die Aufgabe der Justiz sein, der Polizei bei ihren rechtswidrigen Machenschaften auch noch Schützenhilfe zu leisten.“

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