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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.01.2011)

Wien, am 13.01.2011

OGH weist Kleider Bauer ab: Blog des VGT-Obmanns bleibt unangetastet

Die Besitzer der Firma Kleider Bauer hatten gerichtlich erreichen wollen, dass Passagen aus dem Blog entfernt werden und dass der VGT-Obmann € 30.000 zahlen müsse

Seit Beginn des Tierschutzprozesses führt der Hauptangeklagte, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, einen eigenen Blog (www.martinballuch.com) mit Kommentaren zur Tierschutzcausa. Dieser war offenbar den Besitzern der Firma Kleider Bauer ein Dorn im Auge, insbesondere ein Eintrag mit einer Kritik an einen Falter-Redakteur, der als einziger Journalist die Kleider Bauer Besitzer hatte interviewen dürfen und ihnen dadurch die Möglichkeit gegeben hatte, ihre einseitige Sichtweise zu verbreiten. Offenbar um sich zu revanchieren strengte Kleider Bauer ein Verfahren an, mit dem Ziel eine Unterlassung der Verbreitung von Passagen des Blogeintrags sowie eine Zahlung von € 30.000 durch den Blogbetreiber DDr. Balluch zu erreichen. Doch die Instanz am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien und jetzt auch der Oberste Gerichtshof wiesen das Begehren ab. Kleider Bauer muss nun nicht nur den eigenen Anwalt und die Gerichtsgebühren bezahlen, sondern auch an DDr. Balluch etwa € 1.700 überweisen.

Ein Betreiber von Kleider Bauer, hatte am 29. Juli 2010 bei seiner Einvernahme im Tierschutzprozess ausgesagt, dass ein Sachschaden an einer Filiale, bei dem u.a. die Worte „Pelz=Mord“ an die Tür geschmiert worden waren und bei dem nichts gestohlen worden war, an die Versicherung als Einbruchsdiebstahl gemeldet worden ist. Er sagte auch, dass ihm bewusst gewesen sei, dass der Selbstbehalt bei Vandalismus € 12.700 und bei Einbruchsdiebstahl nur € 1.800 gewesen sei.

Am 28. Mai 2008 hatte die Firma Kleider Bauer gegenüber der Polizei bzgl. eines Vorfalls mit Buttersäure bei ihrer Filiale in Graz einen Sachschaden von € 479.000 angegeben. Am 29. Juli 2010 erklärte der Kleider Bauer Betreiber bei seiner Einvernahme im Tierschutzprozess, nachdem er zuerst versucht hatte, die Antwort auf die Frage zu verweigern, dass in dieser Sache ein Vergleich mit der Versicherung für € 257.000 geschlossen worden sei, der aber alle ausstehenden Beträge mit der Versicherung und auch zukünftige Vorfälle umfasst habe. Fünf Fälle von Sachschäden, die nichts mit Tierschutzvandalismus zu tun hatten, seien auch unter diesen Vergleich gefallen, u.a. eine Überschwemmung der Innsbrucker Filiale.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Die Klagswut von Kleider Bauer ist mittlerweile überall bekannt. Hat man anfänglich beim Tierschutzprozess noch den Vorwürfen gegen den Tierschutz Glauben geschenkt, so wendet sich jetzt das Blatt. Nun hat auch der Oberste Gerichtshof in einem Erkenntnis die Wünsche von Kleider Bauer, dass ich in meiner Meinungsfreiheit eingeschränkt werden möge, zurückgewiesen. Rechtsstaatlichkeit wird aber erst dann hergestellt sein, wenn die Verantwortlichen für diese Vendetta gegen den Tierschutz auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden!“

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