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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.01.2011)

Wien, am 19.01.2011

Giftschlangen in Wien – das Halten ist verboten, nicht jedoch der Handel

Verletzte Tiere und grobe Missstände in Wiener Reptilienzoofachgeschäft entdeckt

In den meisten Bundesländern Österreichs ist das Halten von Giftschlangen aus Sicherheitsgründen verboten - ebenso in Wien, nicht jedoch der Handel. Und so werden in einer Wiener Reptilienfachhandlung seit mindestens einem Jahr Giftschlangen verkauft. Von Klapperschlangen über die grüne Bambusotter bis zur Busch Viper finden sich hier viele gefährliche Tiere in kleine Terrarien gesperrt.
Gemeldet werden müssen das Einbringen der Gifttiere nach Wien sowie die Personalien der KäuferInnen, die ja nicht aus Wien sein dürfen, außer sie haben vom Magistrat eine Sondergenehmigung ausgestellt bekommen. Der Verein Gegen Tierfabriken hat nun das zuständige Polizeikommissariat gebeten, zu prüfen, ob die Meldepflicht in diesem Geschäft eingehalten wird.
Des weiteren werden wir darauf hinwirken, die Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass in Zukunft auch der Handel mit gefährlichen Tieren verboten sein wird.

Diese Tiere – durch ihre unzähligen Fluchtversuche haben sie bereits offene Wunden und Blutergüsse im Gesichtsbereich – sind ganz offensichtlich in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert und dürften nicht gehalten werden!

Bereits im Jänner 2010 haben wir dieses Reptilienzoofachgeschäft angezeigt, ein grüner Leguan hatte bereits eine große offene Wunde auf seiner Nase und immer noch rannte er in seiner Verzweiflung gegen die Glaswand. Ein entsetzliches Bild, das Personal sah aber offensichtlich immer noch keinen Handlungsbedarf.
Ein Jahr später, im Jänner 2011, wurde im gleichen Geschäft eine Echse zum Verkauf ausgestellt, deren Nase vollkommen blutunterlaufen war. Zum gleichen Zeitpunkt befand sich zudem eine etwas größere, grüne Echse in einem Terrarium, der ein Stück der Nase fehlte. Auf Anfrage hin wurde uns mitgeteilt, das Tier sei unzählige Male gegen die Glasscheibe gelaufen und habe sich dadurch stark verletzt. Als die Verkäuferin das Tier aus dem Terrarium heben wollte, kippte die gläserne Schiebetür um und fiel direkt auf das Bein der Echse. Dasselbe wiederholte sich beim Schließen der Tür. Dass dieser Aufprall auf die filigranen Beine der Echse keine Verletzungen bewirkt habe, scheint unwahrscheinlich. Ein erschreckendes Beispiel, mit welcher Lieblosigkeit mit fühlenden und sensiblen Geschöpfen umgegangen wird.
Ein in der besagten Handlung angetroffener Goulds Waran, eine Echsenart, die normalerweise in Australien und im Süden Neuguineas beheimatet ist, prallte beim Versuch, dem unnatürlichen Lebensraum zu entkommen, unzählige Male mit dem Kopf gegen die Wände. Das verwundert kaum, wenn man bedenkt, dass diese Tiere in freier Natur zum Großteil im Wasser leben, in der Lage sind, hunderte Meter zu schwimmen und Erdhöhlen bis 1,30 m Tiefe zu bauen.

Fehlende Kundeninformation

Das Bundestierschutzgesetz schreibt vor, dass in Zoofachgeschäften Merkblätter mit allen grundlegenden Informationen zu allen zum Verkauf angebotenen Tieren aufliegen müssen. Nicht nur, dass in genanntem Geschäft keine Spur von diesen Merkblättern war, konnte das Personal auf Nachfrage teilweise nicht einmal den Namen der Tiere nennen. Eine schwarze Schlange mit dünnen gelben Streifen lag in einer winzigen Plastikbox, das Personal war sich nur einig, dass diese Schlange giftig ist, zu welcher Gattung oder Art sie gehört, konnte von den Angestellten nicht beantwortet werden.

Der VGT hat Anzeige erstattet.

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