Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.01.2011)
Wien, am 19.01.2011Giftschlangen in Wien – das Halten ist verboten, nicht jedoch der Handel
Verletzte Tiere und grobe Missstände in Wiener Reptilienzoofachgeschäft entdeckt
In
den meisten Bundesländern Österreichs
ist das Halten von Giftschlangen aus
Sicherheitsgründen verboten - ebenso
in Wien, nicht jedoch der Handel. Und
so werden in einer Wiener Reptilienfachhandlung
seit mindestens einem Jahr Giftschlangen
verkauft. Von Klapperschlangen über die
grüne Bambusotter bis zur Busch Viper
finden sich hier viele gefährliche Tiere
in kleine Terrarien gesperrt.
Gemeldet werden müssen das Einbringen
der Gifttiere nach Wien sowie die Personalien
der KäuferInnen, die ja nicht aus Wien
sein dürfen, außer sie haben vom Magistrat
eine Sondergenehmigung ausgestellt bekommen.
Der Verein Gegen Tierfabriken hat nun
das zuständige Polizeikommissariat gebeten,
zu prüfen, ob die Meldepflicht in diesem
Geschäft eingehalten wird.
Des weiteren werden wir darauf hinwirken,
die Bestimmungen dahingehend zu ändern,
dass in Zukunft auch der Handel mit gefährlichen
Tieren verboten sein wird.
Diese Tiere – durch ihre unzähligen Fluchtversuche haben sie bereits offene Wunden und Blutergüsse im Gesichtsbereich – sind ganz offensichtlich in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert und dürften nicht gehalten werden!
Bereits
im Jänner 2010 haben wir dieses Reptilienzoofachgeschäft
angezeigt, ein grüner Leguan hatte bereits
eine große offene Wunde auf seiner Nase
und immer noch rannte er in seiner Verzweiflung
gegen die Glaswand. Ein entsetzliches
Bild, das Personal sah aber offensichtlich
immer noch keinen Handlungsbedarf.
Ein Jahr später, im Jänner 2011, wurde
im gleichen Geschäft eine Echse zum Verkauf
ausgestellt, deren Nase vollkommen blutunterlaufen
war. Zum gleichen Zeitpunkt befand sich
zudem eine etwas größere, grüne Echse
in einem Terrarium, der ein Stück der
Nase fehlte. Auf Anfrage hin wurde uns
mitgeteilt, das Tier sei unzählige Male
gegen die Glasscheibe gelaufen und habe
sich dadurch stark verletzt. Als die
Verkäuferin das Tier aus dem Terrarium
heben wollte, kippte die gläserne Schiebetür
um und fiel direkt auf das Bein der Echse.
Dasselbe wiederholte sich beim Schließen
der Tür. Dass dieser Aufprall auf die
filigranen Beine der Echse keine Verletzungen
bewirkt habe, scheint unwahrscheinlich. Ein
erschreckendes Beispiel, mit welcher
Lieblosigkeit mit fühlenden und sensiblen
Geschöpfen umgegangen wird.
Ein in der besagten Handlung angetroffener
Goulds Waran, eine Echsenart, die normalerweise
in Australien und im Süden Neuguineas
beheimatet ist, prallte beim Versuch,
dem unnatürlichen Lebensraum zu entkommen,
unzählige Male mit dem Kopf gegen die
Wände. Das verwundert kaum, wenn man
bedenkt, dass diese Tiere in freier
Natur zum Großteil im Wasser leben,
in der
Lage sind, hunderte Meter zu schwimmen
und Erdhöhlen bis 1,30 m Tiefe zu bauen.
Fehlende Kundeninformation
Das Bundestierschutzgesetz schreibt vor, dass in Zoofachgeschäften Merkblätter mit allen grundlegenden Informationen zu allen zum Verkauf angebotenen Tieren aufliegen müssen. Nicht nur, dass in genanntem Geschäft keine Spur von diesen Merkblättern war, konnte das Personal auf Nachfrage teilweise nicht einmal den Namen der Tiere nennen. Eine schwarze Schlange mit dünnen gelben Streifen lag in einer winzigen Plastikbox, das Personal war sich nur einig, dass diese Schlange giftig ist, zu welcher Gattung oder Art sie gehört, konnte von den Angestellten nicht beantwortet werden.
Der VGT hat Anzeige erstattet.