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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.02.2011)

Graz, am 10.02.2011

Terminankündigung: Schweinezucht am Grazer Hauptplatz - VGT besteht auf Einhaltung des Tierschutzgesetzes!

Tierschutz-Protestaktion informiert die Öffentlichkeit über illegale Tierhalteverordnung.

Eine Aktivistin wird in einen körperengen Kastenstand gesperrt, um die Situation der österreichischen Zuchtschweine darzustellen. Weitere AktivistInnen werden mittels Drahtgitter bis zur Bewegungsunfähigkeit eingewickelt, um zu symbolisieren, wie leidvoll das Leben in der Intensivtierhaltung ist.

WO: Graz, Hauptplatz Nr. 14.
WANN: Freitag, 11. Feb. 2011, 10:10

Tierhaltungsverordnungen sind dazu da, den Gesetzestext praxistauglich zu machen. Im Falle der Schweinezucht bricht jedoch die Verordnung das Gesetz!

Die Schweinezucht in Österreich entspricht seit fünf Jahren nicht dem Bundestierschutzgesetz! Tierschutzminister Stöger ist nun dafür verantwortlich, eine neue Verordnung zu erlassen. Widersacher hierbei ist die Massentierhaltungs-Agrar-Lobby, die als Nein-Sager jeden Fortschritt verhindern möchte. Das sogenannte Tierschutz-Vorzeigeland Österreich wird durch eine EU-Richtlinie, die 2013 in Kraft tritt, sowieso dazu gezwungen, die tierquälerische Zuchtschweinehaltung zu verbessern. Umbaumaßnahmen sind bei bestehenden Betrieben daher ohnehin notwendig.

David Richter, Schweine-Kampaigner des VGT dazu: "Wir fordern eine gesetzeskonforme Verordnung, die dem Schutz der Zuchtsauen gerecht wird. Die Weichen in Richtung artgemäße Tierhaltung müssen jetzt endlich gestellt werden, bevor noch mehr Massentierhaltungen gerade in der Steiermark wie Schwammerln aus dem Boden schießen! Diese Agrar-Fabriken zerstören Arbeitsplätze, gefährden die heimische Landwirtschaft, verursachen Umweltverschmutzung und belästigen die Bevölkerung durch bestialischen Gestank."

Hintergrundinformation:

Der neue Entwurf zur Kastenstandthematik wurde bereits vom Tierschutzminister Stöger verfasst und an das Landwirtschaftsministerium zur Begutachtung weitergereicht.

Bereits jetzt ist deutlich zu merken, dass die Schweinelobby mit der Unterstützung von ÖVP Landwirtschaftsminister DI Berlakovich und der Landwirtschaftskammer sich mit fadenscheinigen Argumenten und Ausreden gegen ein Verbot der Kastenstände stellt. Es darf keinen Stillstand im Tierschutz geben, überhaupt dann nicht, wenn klar ist, dass die Kastenstandverordnung dem Tierschutzgesetz auf extreme Art und Weise widerspricht.

Denn das Bundestierschutzgesetz schreibt folgendes vor:

Verbot der Tierquälerei

§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer 10. ein Tier [...] einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt;

Bewegungsfreiheit

§ 16. (1) Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.
(2) Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.

Weitere Information zur Situation der Schweine in Österreich www.vgt.at/schweine

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