Europäische Vogelschutzrichtlinie versus Jagdgesetz - vgt

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Europäische Vogelschutzrichtlinie versus Jagdgesetz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.03.2011)

Wien, 17.03.2011

Jagd auf geschützte Rabenvögel – Ausnahmebewilligungen umgehen Schonvorschriften

Jagd auf geschützte Rabenvögel – Ausnahmebewilligungen umgehen Schonvorschriften

Die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die 1997 in Kraft getreten ist, sollte den Schutz der Rabenvögel sicherstellen. Sie reguliert das Fangen und Töten von wildlebenden Vögeln und verpflichtet die EU Staaten Vogelschutzgebiete auszuschreiben. Zweiterem ist Österreich nachgekommen, so gibt es mittlerweile 94 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 9.275 km², das sind 11.1 % der Bundesfläche. Die Auflistung der Vogelschutzgebiete finden Sie hier:
http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/natura_2000/vrl_gebiete_alp/

Ausnahmeverordnungen

Doch leider erlassen seit Jahren fast flächendeckend in Österreich sämtliche Bezirkshauptmannschaften Ausnahmeverordnungen zu den Schonvorschriften und geben somit die Jagd auf Raben- und Nebelkrähen, Eichelhäher und Elstern wieder frei. Auch das Aufstellen der „Nordischen Krähenfalle“ und des „Kleinen Elsternfangs“ ist gestattet. In manchen Bundesländern ist auch der Einsatz von Lockvögeln erlaubt.

Die behördlichen Ausnahmebewilligungen müssen unter Zugrundlegung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten erteilt werden. Diese Begründungen sind allerorts sehr ähnlich, nur in der Steiermark wird dem Eichelhäher teilweise zusätzlich vorgeworfen, dass er von Apfel zu Apfel fliege, jeden einmal anpicke und somit ganze Ernten zunichte mache…
Als sonstigen Begründungen werden angegeben:

    • Rabenvögel töten Singvögel
    • Rabenvögel bedrohen das Niederwild
    • Rabenvögel verursachen Schäden an der Landwirtschaft

Verschiedene Tierschutzvereine haben sich um Gegengutachten bemüht, die allesamt diese Begründungen widerlegen

So besagt ein Gutachten des Institutes für Wildtierforschung an der tierärztlichen Hochschule Hannover in Deutschland, dass

    • der Vorwurf, dass Rabenvögel Singvögel dezimieren, in den seltensten Fällen stimmt. Singvögel verfügen über hervorragende Strategien, um ihre Jungen zu schützen
    • Rabenvögel in der Regel keine bewegungsfähigen Säuger für die Nahrungsaufnahem fangen.
    • der einzig nachgewiesene Schaden an der Landwirtschaft aufgepickte Silofolien seien. Hier gibt es ein sehr einfaches Gegenmittel, Landwirte sind dazu übergegangen Netze mit Hilfe von alten Autoreifen über die Siloballen zu spannen

Mit den Krähenfallen ist kein selektiver Fang möglich

Desweiteren prangert diese Studie an, dass Krähenfallen keinen selektiven Fang, so wie es die Vogelrichtlinie eigentlich vorschreibt, sicherstellen. So geraten immer wieder Greifvögel und Eulen aber auch die geschützte Saatkrähe in diese Fallen. Die Tiere ziehen sich bei ihren verzweifelten Fluchtversuchen starke Verletzungen zu. Bei manchen führt dieser Stress auch zum vorzeitigen Tod.

Rabenvögel ernähren sich hauptsächlich von oberirdisch lebenden Gliederfüßlern (Insekten und Käfer).

In dieser Studie wird auch ein Experiment erwähnt: In einem Gebiet wurden pro km² 17 Elstern getötet. Genau in diesen Gebieten konnte in der folgenden Brutperiode eine besonders hohe Siedlungsdichte festgestellt werden.
Als Grund dafür wird die Organisationsstruktur der Tiere angegeben. So gibt es bei Elstern immer eine Brutpopulation mit festem Revier und eine Nichtbrüterpopulation ohne Revier. Wo auch immer eine Elster oder ein Brutpaar getötet wird, steht sofort Ersatz aus der Nichtbrüterpopulation zur Verfügung.

Und so kommt diese Studie zu folgendem Schluss: Der Bestand scheint also auf tierschutzgerechte Art und Weise (damit ist der Verzicht auf Fallenjagd und Vergiftung gemeint) durch Bejagung nicht beeinflussbar zu sein. Vielmehr gleicht eine höhere Reproduktionsrate die der Population entnommenen Exemplare aus.

Die Schusszeiten sind in Österreich von Anfang Juli bzw. Mitte August bis Ende März. Das Aufstellen von Krähenfallen muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden, ebenso welche Vögel gefangen und welche umgebracht worden sind.

Die Volksanwaltschaft hat aufgrund zahlreicher Beschwerden ein Prüfungsverfahren eingeleitet.
Eine Petition, der sich auch die Schweiz und Deutschland anschließen werden, wird in Kürze an den Europäischen Gerichtshof übergeben werden.

 

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