VGT organisiert hochkarätige Podiumsdiskussion zum Kastenstandverbot - vgt

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VGT organisiert hochkarätige Podiumsdiskussion zum Kastenstandverbot

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.05.2011)

Wien, 09.05.2011

VertreterInnen der Schweineindustrie, der zuständigen Ministerien Landwirtschaft und Gesundheit, der Volksanwaltschaft, der Nutztierwissenschaft und der Politik stellen sich den Argumenten

VertreterInnen der Schweineindustrie, der zuständigen Ministerien Landwirtschaft und Gesundheit, der Volksanwaltschaft, der Nutztierwissenschaft und der Politik stellen sich den Argumenten

Das SPÖ-Gesundheitsministerium hat einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, mit dem auf die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft reagiert wurde. Die Zeit der Zuchtsauen im Kastenstand soll auf etwa 1 Monat pro Jahr reduziert werden. Doch das ÖVP-Landwirtschaftsministerium hat gegen jede Verordnung im Tierschutzbereich laut Tierschutzgesetz ein Vetorecht. Um aus dieser Pattstellung herauszukommen, organisierte der VGT am 3. Mai 2011 im Don Bosco Haus in Wien Hietzing eine hochkarätige Podiumsdiskussion mit 15 TeilnehmerInnen aus allen diese Frage berührenden Bereichen. Hoch anrechnen muss man dem Verband Österreichischer Schweinebauern VÖS und dem Landwirtschaftsministerium, sich dieser Diskussion gestellt zu haben. Ein erster Schritt für den Dialog ist gesetzt.

Natürlich prallten die gegensätzlichen Meinungen diametral aufeinander und es waren keine Schritte in Richtung Kompromiss zu bemerken

Die Schweineindustrievertreter hielten den Kastenstand für tiergerecht und fühlten sich bereits durch die anstehende EU-Mindestrichtlinie, die ab 2013 die Zeit im Kastenstand auf maximal 6 Monate pro Jahr reduziert, ökonomisch überlastet. Dagegen forderte der Tierschutz ein absolutes Kastenstandverbot ohne wenn und aber. Die Volksanwaltschaft wiederum kündigte an, sollte es keinen Kompromiss geben, den Weg zum Verfassungsgerichtshof anzutreten. Die Kastenstandhaltung sei jedenfalls nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Auch in Deutschland hat es bereits Urteile des dortigen Bundesverfassungsgerichts gegeben, die die Käfighaltung von Legehennen als mit dem deutschen Tierschutzgesetz unvereinbar verboten haben. Ein Präzedenzfall für Österreich?

Erfreulich war, dass die Atmosphäre bei der Diskussion nicht in Aggression gekippt ist, obwohl ein Schweinebauer einmal das Mikrophon nicht abgeben wollte, und so seine Redezeit über die aller anderen hinaus verlängerte. Am Ende der Diskussion wurden die etwa 200 ZuhörerInnen gefragt, ob sie die Kastenstandsituation beibehalten wollen, oder den Kastenstand, wie in der Verordnung des Gesundheitsministeriums vorgesehen, auf 1 Monat pro Jahr reduzieren oder vollständig abschaffen. Alle ZuhörerInnen votierten einstimmig dafür, die Kastenstandhaltung vollständig zu beenden!

Am 17. Mai wird es die Fortsetzung dieser Diskussion an der Veterinärmedizinischen Universität Wien geben.

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