Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.05.2011)
Wien, am 26.05.2011Heute stehen 75% der Mutterschweine in Österreich LEBENSLANG im Kastenstand
Kastenstandhaltung dauert nicht nur wenige Wochen sondern momentan ein Leben lang, ab 2013 noch immer 6 Monate pro Jahr, auf 1,2 m² Fläche pro 300 kg-Schwein!
„In der Diskussion um ein Kastenstandverbot bei Mutterschweinen werden offenbar bewusst Falschmeldungen seitens der Schweineindustrie gestreut“, erklärt VGT-Obmann DDr. Balluch anlässlich der VGT-Ferkelaktion gestern vor dem Parlament. „Laut österreichischer Schweinehaltungsverordnung dürfen weibliche Zuchtschweine das gesamte Jahr über in sogenannten Kastenständen gehalten werden. Diese sind 1,9 m lange und 65 cm breite, also körpergroße Metallgitterkäfige mit einer Grundfläche von 1,2 m². Ab 2013 schreibt eine EU-Richtlinie als neuen Mindeststandard vor, dass die Mutterschweine ‚nur‘ noch während der sogenannten Leerzeit nach dem Absetzen der Ferkel bis zur Befruchtung (mindestens 5 Tage, oft aber mehrere Wochen), danach 4 Wochen während der Schwangerschaft und zuletzt 5 Wochen während der Säugezeit in Kastenständen gehalten werden, d.h. 10 Wochen pro Gebärzyklus bzw. 6 Monate pro Jahr. Es handelt sich also nicht nur um ‚wenige Wochen‘ pro Jahr, die die Tiere auch nach 2013 in diesen Käfigen stecken müssen.“
Jetzt gibt es eine reelle Chance in Österreich die Kastenstandhaltung dramatisch zu reduzieren oder abzuschaffen
Der VGT-Obmann dazu: „Das SPÖ-Gesundheitsministerium hat einen neuen Entwurf zur Schweinehaltungsverordnung erarbeitet, nach dem die Kastenstandhaltung auf die gesamte Leerzeit, auf 10 Tage während der Schwangerschaft und auf 5 Tage während der Geburt und Säugezeit beschränkt wird. Das würde die Kastenstandhaltung noch immer etwa 1 ½ Monate pro Jahr erlauben. Das ÖVP-Landwirtschaftsministerium hat aber signalisiert, von seinem Vetorecht gegen diese Verordnungsänderung Gebrauch machen zu wollen, um eine Beschränkung der Kastenstandzeit über den von der EU vorgeschriebenen Mindeststandard von maximal 6 Monaten pro Jahr hinaus zu verhindern. Wir sprechen also in der Kastenstanddiskussion davon, ob es wirklich zu viel verlangt ist, die Zeit im Kastenstand pro Jahr von 6 Monaten ab 2013 auf 1 ½ Monate ab 2020 zu reduzieren!“