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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.07.2011)

Wien, am 11.07.2011

Tierversuchsstatistik 2010 veröffentlicht

Am 29. Juni 2011 wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Tierversuchsstatistik des Jahres 2010 veröffentlicht

Damit wurde dem § 16 des Österreichischen Tierversuchsgesetzes Rechnung getragen. Dieser schreibt nämlich eine alljährliche Veröffentlichung der Zahl derjenigen Tiere vor, die von der Tierversuchsindustrie im letzten Jahr verwendet wurden

2010 wurden 187.236 Wirbeltiere erstmals und 320 erneut in den Laboren der EU eingesetzt. Tiere verwendet dazu, um Experimente und Tests an ihnen durchzuführen, die mit Angst, Schmerz, Leid oder dauerhaften Schäden verbunden waren.

Keine wirkliche Trendwende ersichtlich

Das sind 20.502 Tiere weniger als im Vorjahr – allerdings im Vergleich zu den Werten vom Beginn dieser Statistik vor 11 Jahren (165.000 Tiere) sind es 22.236 Tiere mehr, deren qualvolles Leben im Versuchslabor endete.

Im September 2010 gab die EU eine neue Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere heraus, nutzte aber die Chance nicht, dauerhaft etwas für die Tiere zu verbessern. Die jetzige Fassung ist nur mehr ein Bruchteil von dem, was sie ursprünglich war – zusammengestrichen, gekürzt, mit viel Interpretationsspielraum für die Experimentatoren und mit wenig für die Versuchstiere.
Und obwohl eine EU-weite Umfrage schon im Jahr 2008 eindeutig den Wunsch der Bevölkerung nach Alternativen und weitaus besseren Schutz der Labortiere erkennen ließ, dürfen Zellkulturen und andere Ersatzmethoden erst nach jahrelangen Prüfverfahren angewandt werden. Fast scheint es, als ob man damit den Weg erschweren wolle.

Anzahl der verwendeten Tiere nach ihrer Art

    • 1. Mäuse führen die Liste an – von ihnen wurden 148.567 erstmals und 103 erneut verwendet.
    • 2. Kaninchen – von ihnen wurden 16.584 erstmals und 47 erneut verwendet.
    • 3. Ratten – von ihnen wurden 9.281 erstmals und 8 erneut verwendet.

Desweiteren wurden verwendet:

Meerschweinchen (5.065), Schweine (2.206, + 22 erneut verwendet), Fische (2.095), Vögel (1.307, +35 erneut verwendet), Hamster (1.032), Rinder (378, +17 erneut verwendet) Schafe (212, +22 ) Amphibien (215), Hunde (137, +8), Pferde/Esel/Kreuzungen (40, +38), Katzen (38, +17 ), Ziegen (31, +3 ), Marder (28) und „andere Nager“ (20).
Von folgenden Arten wurden gegenüber 2009 mehr Tiere im Versuch eingesetzt: Kaninchen, Ratten, Meerschweinchen, Fische, „Andere“ Vögel, Hamster, Rinder, Schafe, Hunde, Ziegen.
Von folgenden Arten wurden gegenüber 2009 weniger Tiere im Versuch eingesetzt: Mäuse, Schweine, Amphibien, Pferde/Esel/Kreuzungen, Katzen, Marder, „andere Nager“

Mehr Tiere im Versuchslabor als offiziell anerkannt

Ein weiteres Problem ist, dass die Tierversuchsstatistik gar nicht alle Tiere erfasst!

Nicht angeführt sind nämlich

    • Tierembryonen/Föten
    • Wirbellose
    • Tiere, die als Überschuss getötet werden, ohne dass direkt an ihnen Versuche durchgeführt wurden
    • Tiere, die ihr Dasein in Experimenten fristen, die nach Einschätzung des Experimentators nicht mit Leid, Angst, dauerhaften Schäden oder Schmerz verbunden sind
    • Tieren, die vor dem Versuch zum Zweck der Gewinnung – etwa von Organen, Gewebe oder Zellen – getötet wurden
    • Tierversuche, die von Österreich in einem anderen Land in Auftrag gegeben oder als (auch mit österreichischen Forschungs- bzw. Steuermitteln gefördertes) Forschungsprojekt quasi in ein anderes Land ausgelagert werden sowie
    • Tiere, die in Versuchen im Rahmen der tierexperimentellen Gentechnik eingesetzt werden, Klonexperimente und der Einsatz von transgenen Tieren

Eine lange Liste von Fällen und „Ausnahmen“, die statistisch sozusagen unter den Teppich gekehrt werden oder deren konkrete Quantitäten aufgrund mangelnder Differenzierung in den Bilanzen nicht nachvollziehbar dargestellt werden.
Darüber hinaus ist der Statistik auch nicht zu entnehmen, wie viele Versuche ein einzelnes Versuchstier insgesamt bis zu seinem oft qualvollen Tod über sich ergehen lassen musste. Es wird lediglich die Zahl der erneut verwendeten Tiere angeführt.

ZIELE DES VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT)

1. Reformen des veralteten Tierversuchsgesetz

Insbesondere soll das Tierversuchsgesetz, welches bereits 1988 – also vor über 20 Jahren! – erlassen wurde, einer grundlegenden Reform unterzogen werden – im Hinblick auf eine Anpassung an die heute gehobenen Tierschutzstandards (etwa im Rahmen des relativ neuen bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes) und das ausgeprägtere Tierschutzbewusstsein in der Bevölkerung. Die Grundsätze des Bundestierschutzgesetzes und die Kompetenzen der Tierschutzombudspersonen, die bisher davon ausgenommen sind, müssen sich auch auf Tierversuche erstrecken.

2. Definition von Tierversuchen realitätsgemäß ausweiten

Nicht nur aus Gründen der statistischen wie ethischen Redlichkeit sollte die Definition von Tierversuchen jegliche Versuche an allen Tieren umfassen, auch Experimente am getöteten oder „terminal narkotisierten“ Tier, unabhängig von der Einschätzung der Experimentator_innen, ob der Versuch das Tier ernsthaft belastet und unabhängig davon, ob es sich um ein Wirbeltier handelt oder nicht.

3. Reduktion von Tierversuchen durch alternative, tierleidfreie Versuchsmethoden

Zentrales Ziel ist die Verpflichtung zum Ersatz von Tierversuchen in Forschung wie Industrie durch alternative, tierleidfreie Versuchsmethoden wie beispielsweise Computersimulationen, Zellkulturen und so genannte In-Vitro-Tests, wo immer das möglich ist – und die gesetzliche Anerkennung der Gleichwertigkeit dieser Methoden. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist die großzügige Bereitstellung von öffentlichen Geldern, aber auch nicht-staatlichen, von Industrie und Wirtschaft generierten Forschungsmitteln zur Finanzierung der Entwicklung neuer Alternativmethoden bzw. auch für deren wissenschaftliche Validierung. Österreichs PolitikerInnen und die EU-Kommission, aber auch die Industrie sind aufgerufen, mehr Förderprogramme zu bewilligen und finanzielle Mittel für Alternativmethoden bereitzustellen!

4. Zentrale Tierversuchsdatenbank

Weiters ist eine zentrale Tierversuchsdatenbank Gebot der Stunde, in der alle in Österreich genehmigten und durchgeführten Versuche registriert werden müssen. Die heutige Situation, wo sinnlose Doppelversuche mangels derartiger Datenbanken nicht ausgeschlossen werden können, ist untragbar. Durch insgesamt, sage und schreibe, 13 verschiedene Stellen, die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständig sind, wird die Unübersichtlichkeit und Intransparenz noch gesteigert.
Forschung der Zukunft ohne Tierleid

Es ist im Sinne der betroffenen Tiere wie auch einer ethischen Entwicklung unserer Gesellschaft, unsere Kraft und unser Bemühen in eine Forschung zu setzen, die leidensfreie Methoden in den Vordergrund rückt und durch die entsprechende Bereitschaft zur Finanzierung auch tatsächlich gängige Praxis werden zu lassen. Jeder Tierversuch, der durch Alternativmethoden ersetzt werden könnte, ist einer zu viel! Die Zukunft sollte der Forschung ohne ausuferndes Tierleid gehören!

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