Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.09.2011)
Wien, am 05.09.2011Pressekonferenz: "Gelten Gesetze auch für die Polizei?"
Pressekonferenz zu den Fortführungsanträgen bzgl. der Anzeigen gegen die Polizei in der Tierschutzcausa:
Wann: Mittwoch, den 7. September 2011, 10 Uhr
Wo: Café Landtmann, Wintergarten, Dr. Karl-Lueger Ring 4, 1010 Wien
Illegale Ermittlungsmaßnahmen, menschenrechtswidrige Verweigerung der Akteneinsicht, Falschaussagen vor Gericht und zur U-Richterin, üble Nachrede - aber keine Konsequenzen!?
Es sprechen:
- Rechtsexperte Prof. Bernd-Christian Funk (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Uni Wien)
- Jurist Mag. Eberhart Theuer (Forschungsstelle für Ethik und Wissenschaft an der Uni Wien)
- Rechtsanwalt Mag. Phillip Bischof (Verteidiger im Tierschützerprozess)
- Der seinerzeitige Hauptangeklagte DDr. Martin Balluch (Obmann Verein Gegen Tierfabriken)
Nach zahlreichen, gut fundierten Anzeigen hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft keine Veranlassung gesehen, die in der Tierschutzcausa ermittelnde Polizei zu belangen
Entweder die BeamtInnen hätten zwar gesetzwidrig gehandelt, aber ohne Vorsatz, oder ihnen seien Gesetzeswidrigkeiten nicht nachweisbar. Und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung schreibt weiterhin trotz Freispruchs in seinem neuen Verfassungsschutzbericht, dass der VGT eine Doppelstrategie von legalen und kriminellen Handlungen verfolge. Als Behörde sind die AutorInnen des Berichts aber nicht zivilrechtliche belangbar.