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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.02.2012)

Wien, am 12.02.2012

VGT-Petition für fairen Ersatz der Verteidigungskosten bei Freispruch

Es gibt in Österreich nicht viele Möglichkeiten direkter Demokratie – nutzen wir daher die wenigen, die wir haben: Sie können die Petition auf der Parlamentswebseite mit Ihrer Unterschrift unterstützen

Das Urteil im Tierschutzprozess ist am 8. Februar in schriftlicher Form mit der Post gekommen. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt einige Wochen Zeit, sich eine Berufung zu überlegen.

Doch selbst wenn die Justiz den Freispruch anerkennt, ist die Strafe bereits eingetreten
Die ehemals Angeklagten bleiben trotz ihrer erwiesenen Unschuld auf den ca. € 470.000 Verteidigungskosten pro Person sitzen. Das müsste nicht so sein, gäbe es in Österreich ein Gesetz, das bei Freispruch den Staat verpflichtet, die von seinen BeamtInnen verursachten Kosten auch selbst zu tragen, wie das in praktisch allen anderen Ländern selbstverständlich der Fall ist.

Auch bei Zivilrechtsverfahren müssen die VerliererInnen die gesamten Kosten der GewinnerInnen übernehmen, sie tragen ja schließlich auch die Verantwortung für das ganze Verfahren.

Stellen Sie sich vor, jeder Mensch könnte sie klagen, auch wenn Sie nichts getan haben, und Sie müssten, auch wenn ein Gericht Ihre Unschuld anerkennt, auf jeden Fall Ihre Anwaltskosten selbst bezahlen!
Eine Petition des VGT-Obmanns und ehemaligen Hauptangeklagten im Tierschutzprozess, DDr. Martin Balluch, fordert mit Unterstützung des SPÖ-Abgeordneten Mag. Johann Maier eine entsprechende Gesetzesänderung. Sie können diese Petition auf der Webseite des Parlaments mit Ihrer Unterschrift unterstützen.

Bitte unterstützen Sie die Petition per Mausklick!

Wem die staatliche Überwachung aller BürgerInnen viel zu weit geht, der/die kann auch für eine Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung stimmen.

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