Anfang März wurden die gesetzlichen Ansprüche der Pferdehaltung novelliert - vgt

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Anfang März wurden die gesetzlichen Ansprüche der Pferdehaltung novelliert

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.03.2012)

Wien, 22.03.2012

Auch die Fiakerpferde profitieren davon, wenn auch in kleinen Schritten

Auch die Fiakerpferde profitieren davon, wenn auch in kleinen Schritten

Fiakerpferde durften bis jetzt 14 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr in der Kutsche eingespannt werden. Der Verein Gegen Tierfabriken VGT und viele andere Tierschutzorganisationen äußerten sich seit vielen Jahren kritisch dazu und forderten Verbesserungen. Nun hat es eine Änderung des Fiakergesetztes und der 1. Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetztes gegeben. Hierbei wurden auf zwei wichtige Kritikpunkte, die langen Arbeitszeiten und die fehlenden Urlaubstage, eingegangen. Doch leider nur in einem minimalen Maße.

In § 3 des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz wurde der Punkt 4 folgendermaßen geändert:

„Der Betrieb von Fiakerunternehmen und mit Pferden betriebenen Mietwagenunternehmen - darunter sind die Tätigkeiten Anschirren, Anfahrt zum Standplatz, Rundfahrten, Heimfahrt vom Standplatz und Abschirren zu verstehen - ist nur in der Zeit von 9.00 Uhr bis 23.00 Uhr gestattet. Ausgenommen sind bestellte Fahrten, die auf Grund einer in der Betriebsstätte oder Wohnung des Fiakerunternehmers eingelangten Bestellung erfolgen. Die bestellte Fahrt ist der Behörde spätestens 24 Stunden vor Fahrtantritt anzuzeigen. Das Auffahren auf Standplätze ist nur in der Zeit von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestattet.“

In der Anlage 1 der 1. Tierhaltungsverordnung (Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden und Pferdeartigen) wurde folgender Absatz eingefügt:

„Werden Pferde regelmäßig mehr als sechs Stunden pro Tag zur Personenbeförderung in einem Gespann eingesetzt, sind ihnen innerhalb einer Woche an mindestens zwei nicht aufeinander folgenden Tagen Ruhetage mit freiem Auslauf zu gewähren. Weiters muss sichergestellt werden, dass das Gesamtgewicht des voll beladenen Gespannes bei ebener Strecke und glattem Untergrund das Dreifache der Summe der Körpergewichte aller vorgespannten Pferde nicht überschreitet.“

Für die betroffenen Tiere bedeutet dies, dass sie statt 14 Stunden täglich am Standplatz „nur noch“ 12 Stunden dort arbeiten müssen. Eine Verkürzung um 2 Stunden stellt keine große Verbesserung dar. Zusätzlich ist zu sagen, dass die Änderung die Auffahrtszeiten auf die Standplätze betrifft und nicht die allgemeine Arbeitszeit, denn diese wurde nicht eingeschränkt. Vor der Änderung durften die Fiakerfahrer eigentlich erst um 9 Uhr mit dem Anschirren beginnen, in der Realität war aber 9 Uhr die Auffahrtszeit auf die Standplätze. Scheinbar wurde durch die Änderung den Kutschern ein Puffer gegeben, sich besser ans Gesetz halten zu können.

Der VGT wird natürlich an den Standplätzen kontrollieren, ob die Kutscher die neue Regelung annehmen

Eine weitere Änderung gab es bei der Fahrtdienstverordnung, die auch mit März umgesetzt wurde. Es gibt jetzt keine Platzkartennummer mehr, sondern rote und grüne Platzkarten. Mit roten Platzkarten dürfen Fiaker die Standplätze an ungeraden Tagen anfahren, mit grünen Karten an geraden Tagen. Kleine Betriebe mit nur einer Kutsche können somit nur noch jeden 2. Tag fahren, Betriebe mit mehreren Karten (rot und grün) können weiterhin jeden Tag fahren. Die roten und grünen Karten beziehen sich nicht auf die Pferde, wodurch wiederum Pferde täglich im Einsatz sein können.

Die Änderung der Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetztes bezieht sich nur auf Pferde, die der Personenbeförderung dienen. Schulpferde, die auch lange Arbeitstage haben, werden hier nicht bedacht. Fiakerpferde, die länger als 6 Stunden täglich im Einsatz sind, müssen zwei nicht aufeinander folgende Ruhetage haben. Dies klingt gut und schön, aber ist leider schwer bis kaum kontrollierbar. Laut Fiakergesetz muss ein Fahrtenbuch geführt werden, hier besteht die Hoffnung, dass Kontrollen der Veterinärbehörde, hier die Urlaubstage einklagen bzw. auch auf eine vorgeschriebene Fütterung mit Ruhepausen achten und kontrollieren.

Der VGT begrüßt jegliche Verbesserung in der Pferdehaltung, jedoch sind es hier so kleine Schritte, dass man wohl kaum von einer Verbesserung sprechen kann.

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