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VGT: Entwurf zum Tierversuchsgesetz ist eine Katastrophe!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.06.2012)

Wien, 29.06.2012

Das Wissenschaftsministerium hat die schlechtest mögliche Version für die Umsetzung der EU-Richtlinie gewählt, Österreich wäre damit Schlusslicht in der EU!

Das Wissenschaftsministerium hat die schlechtest mögliche Version für die Umsetzung der EU-Richtlinie gewählt, Österreich wäre damit Schlusslicht in der EU!

Der vom Wissenschaftsministerium jetzt in Begutachtung geschickte Entwurf zur durch die EU-Richtlinie 2010/63 notwendig gemachten Reform des Tierversuchsgesetzes ist nach Ansicht des Vereins Gegen Tierfabriken eine einzige Katastrophe. In allen Bereichen, in denen die Richtlinie den Mitgliedsstaaten einen Spielraum gibt, strenger oder weniger streng zu sein, wählte das Ministerium die für die Tiere schlechteste, d.h. am wenigsten strenge Variante. In manchen Punkten wird das Tierversuchsgesetz sogar dramatisch verschlechtert, so sind statt bisher jährliche unangemeldete Kontrollen in allen Tierversuchslabors nur noch 33% Kontrollen pro Jahr vorgesehen, die noch dazu angemeldet werden können!

Konkret erlaubt der Entwurf trotz expliziter Verbotsmöglichkeit in der EU-Richtlinie

  • Tierversuche, die ein lang andauerndes, schweres Leid verursachen,
  • Tierversuche mit Primaten, die dem Pflanzenschutz zugute kommen sollen und
  • eine Genehmigungspflicht nur für Tierversuche, die schweres Leid verursachen oder an Primaten durchgeführt werden, statt für alle Tierversuche

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist entsetzt: „Dieser Entwurf ist so verfasst, dass Tierschutz aus dem Tierversuchsgesetz möglichst herausgehalten wird. Doch die Menschen in Österreich wollen das Gegenteil, sie wollen ein strenges Genehmigungsverfahren für alle Tierversuche, das die unnötigen Versuche aussondert und verbietet. Ein Tierversuch hat als unnötig zu gelten, wenn der Schaden für die betroffenen Tiere den Nutzen für die Menschen nicht aufwiegt. Für diese Abwägung muss ein objektiver Fragenkatalog entwickelt werden, der z.B. invasive Versuche mit nur spekulativem Nutzen klar ausschließt. Zusätzlich fordern wir, dass die Tierschutzombudsschaft auch für Tierversuche zuständig wird und in allen Genehmigungsverfahren Parteienstellung bekommt. Die Kontrolle von Tierversuchen ist laut Rechnungshofbericht von 2006 eine einzige Katastrophe, eine Überkontrolle durch eine unabhängige Ombudsschaft ist also für Tierversuche genauso notwendig, wie für das Tierschutzgesetz, für das sie bereits erfolgreich eingeführt wurde.“

Und DDr. Balluch weiter: „In einem persönlichen Gespräch mit Wissenschaftsminister Dr. Karlheinz Töchterle vor 2 Tagen hat dieser unsere Forderungen als vernünftig bezeichnet und ihre Berechtigung anerkannt. Allerdings, so meinte dazu der für diesen katastrophalen Gesetzesentwurf verantwortliche Beamte des Wissenschaftsministeriums, sei die Erstellung dieses Vorschlags so aufwendig gewesen, dass eine größere Änderung aufgrund des dafür notwendigen Zusatzaufwands nicht möglich wäre. Das kann doch nicht ernsthaft die Begründung dafür sein, dass ein Gesetz, das für die nächsten 30 Jahre gelten wird, in einer katastrophalen Form umzusetzen ist! Jetzt muss es in guter demokratischer Tradition eine breite Diskussion über diese Reform geben. Anschließend wird dieser Entwurf verworfen werden müssen, um einem Kompromiss Platz zu machen, der die Zustimmung der Mehrheit der Menschen im Land genießt und Vorbildwirkung für die restliche EU hat! Das sind wir der Tierschutztradition in unserem Land schuldig.“

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