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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.07.2012)

Wien, am 05.07.2012

Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?

Neuem Verfassungsschutzbericht gehen die Tierschutzstraftaten aus, also werden Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgezählt – Ende des Kapitels „militanter Tierschutz“ gefordert

Gestern veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung BVT den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2011. Mehr als 14 Monate nach den rechtskräftigen Freisprüchen im Tierschutzprozess wird immer noch die These der Anklage von einer „Doppelstrategie“ der AktivistInnen zwischen legalen Demonstrationen und anonymen Straftaten wiederholt, weiterhin wird zwischen bösen „militanten Tierrechtsgruppen“ und guten „traditionellen Tierschutzgruppen“ unterschieden. In welche Kategorie der BVT da den VGT einteilt, bleibt nicht lange offen, zumal es sich beim gesamten Verfassungsschutzbericht zu „militanten Tierrechtsgruppen“ – wie jedes Jahr – um einen Tätigkeitsbericht des VGT handelt.

Da dem Verfassungsschutzbericht langsam die Tierschutzstraftaten ausgehen, von denen er berichten könnte, wird diesmal sogar eine Liste von Verwaltungsübertretungen angeführt, wie unangemeldete Versammlungen und eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung, vermutlich Falschparken. VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Was für eine Bedrohung unserer Verfassung, wenn gefährliche TierschutzaktivistInnen ihre friedlichen Aktionen des zivilen Ungehorsams nicht vorher anmelden und dabei ihr Auto ins Parkverbot stellen! Der Staat dürfte zu viel Geld haben, wenn er BeamtInnen finanziert, die sich mit derartigen Lappalien beschäftigen.“

Den Gipfel der Frechheit stellt nach Ansicht des VGT die Aufzählung zweier „Verletzungen“ von Polizeibeamten als schwerwiegendste Straftaten der „militanten Tierrechtsszene“ dar. In einem Fall hatte sich ein Polizist den Finger dabei verstaucht, als er die verbarrikadierte Türe eines Büros der Landwirtschaftskammer aufdrücken wollte – das Verfahren wegen „schwerer Körperverletzung“ ist anschließend eingestellt worden. Im anderen Fall war es der Polizeibeamte selbst, der den Obmann Stellvertreter des VGT beim Filmen einer Treibjagd auf Zuchtfasane von hinten niederschlug und schwer verletzte, wie ein Video einwandfrei beweist. Auch hier wurde die Pseudoanzeige gegen den Tierschützer eingestellt, gegen den Polizisten wird aber noch wegen schwerer Körperverletzung ermittelt.

DDr. Balluch abschließend: „Es ist zutiefst erschütternd zu sehen, wie verkrampft sich der BVT eine Pseudobedrohung der Verfassung durch Tierschutzaktivitäten zusammenfantasieren muss, um dem offensichtlich politischen Auftrag durch Jägerschaft und Tierindustrie nachzukommen. Wir fordern ein sofortiges Ende des Kapitels ‚militante Tierrechtsgruppen‘ im Verfassungsschutzbericht, der jedes Jahr erneut nur den Tätigkeitsbericht des VGT wiedergibt. Die einzige Bedrohung der Verfassung, die ich hier ausmachen kann, geht vom BVT aus, immerhin sind auch unangemeldete Versammlungen durch die Verfassung geschützt, im Verfassungsschutzbericht aber als Gefahr aufgezählt. Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?“

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