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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.07.2012)

Wien, am 19.07.2012

Tierschutzprozess-Staatsanwalt will VGT-Obmann neu anklagen!

Der Tierschutzprozess-Staatsanwalt behauptet, DDr. Balluch sei verdächtig, im Jahr 2007 eine Richterin des UVS St. Pölten bestimmt zu haben, Strafbescheide über – 200 aufzuheben

Der Staatsanwalt behauptet, DDr. Balluch sei verdächtig, im Jahr 2007 eine Richterin des UVS St. Pölten bestimmt zu haben, Strafbescheide über € 200 aufzuheben

Nach einer Tierschutzaktion gegen eine Jagd bei Böheimkirchen in NÖ im Jahr 2005 wurden von der Behörde Strafbescheide über € 200 ausgestellt. In einer Verhandlung vor dem UVS in St. Pölten hob die zuständige Richterin im Jahr 2007 die Strafbescheide auf. VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, ehemals Hauptangeklagter im Tierschutzprozess und rechtskräftig freigesprochen, war weder damals Beschuldigter noch bei der Verhandlung anwesend. Aufgrund einer Erzählung über die Verhandlung lobte er aber die UVS-Richterin in einem Internetforum überschwänglich. Da die Tierschutz-SOKO DDr. Balluch damals observierte, wurden diese Äußerungen und ein späteres Telefonat mit der Richterin, allerdings zu einem ganz anderen Fall, aufgezeichnet. Jetzt, 5 Jahre danach, teilte der Tierschutzprozess-Staatsanwalt dem VGT-Obmann schriftlich mit, dass er Anklage gegen ihn erheben werde, weil DDr. Balluch im Verdacht stehe, die UVS-Richterin 2007 dazu bestimmt zu haben, die genannten Strafbescheide aufzuheben.

In einer Replik stellte DDr. Balluchs Verteidiger Mag. Stefan Traxler fest, dass

  • DDr. Balluch nie Beschuldigter in einem Verfahren dieser Richterin war
  • DDr. Balluch erst 20 Tage nach ihrem Urteil mit der Richterin 2 Mal Kontakt hatte
  • trotz einer Hausdurchsuchung und zweier Begehungen des Hauses der Richterin durch gerichtliche Sachverständige kein Hinweis gefunden wurde, womit die Richterin bestochen oder aus welchem Grund sie durch DDr. Balluch bestimmbar gewesen sei

DDr. Balluch kommentiert: „Der UVS ist in St. Pölten, die Richterin wohnt im Weinviertel, ich ebenfalls nicht in Wr. Neustadt. Warum sollte dieser Staatsanwalt hier überhaupt zuständig sein? Die Antwort ist einfach: dieser fanatische Tierschutzhasser betreibt eine regelrechte Vendetta gegen den Tierschutz, den VGT und mich persönlich, weil wir ihm die größte Niederlage seiner Karriere beigebracht haben. Nachdem ihm das Justizministerium eine Berufung gegen meinen Freispruch untersagte, greift er jetzt zum letzten Strohhalm, um mich doch noch vor Gericht zu bringen. Auffällig ist auch, dass er Burschenschafter im Mittelschülerkartellverband ist, genauso wie zahlreiche hohe Funktionäre aus Tierindustrie und Jägerschaft. Und einer der 4 Grundsätze des Kartellverbands ist es, alle anderen Mitglieder nach besten Kräften zu unterstützen. Der Staatsanwalt ist zweifellos befangen in dieser Sache. Dazu ist er offensichtlich bereit, über die bisher verschleuderten € 10 Millionen noch mehr Steuergeld sinnlos zu vergeuden. Es wird Zeit die Notbremse zu ziehen, und diesen Mann endlich seines Amtes zu entheben!“

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