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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.09.2012)

Wien, am 25.09.2012

SPÖ erklärt öffentlich: Verhandlungen mit ÖVP zu Tierversuchsgesetz abgebrochen!

Lobby der Tierversuchsindustrie nennt strenges Tierversuchsgesetz eine „unnötige bürokratische Hürde“, Kontrolle von Tierversuchen soll verhindert werden meint VGT

In der gestrigen Podiumsdiskussion am Institut für Philosophie der Uni Wien wurde SPÖ-Sprecher Dietmar Keck deutlich: In den Verhandlungen mit der ÖVP sei man zwar zunächst ein gutes Stück weitergekommen, doch zentrale Diskrepanzen hätten jetzt zum Abbruch der Gespräche im Wissenschaftsministerium geführt. So sei man sich zwar einig, dass ein objektiver Evaluierungskatalog für die ethische Schaden/Nutzen Abwägung für alle Tierversuche geschaffen werden müsse, allerdings würde die ÖVP keinen Stichtag im Gesetz für die Einsetzung eines solchen Katalogs verankern wollen und dessen Ergebnis als nicht bindend für eine Genehmigung des jeweiligen Tierversuchs erachten. Da das Gesetz aber nach EU-Vorgaben bis 10. November umgesetzt sein muss, drängt die Zeit. Wissenschaftsminister Prof. Töchterle meinte am Rande des Philosophicums in Lech dazu, dass diese Frist nicht mehr eingehalten werden könne.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Die zentralen Tierschutzforderungen für das Tierversuchsgesetz betreffen ausschließlich die Kontrolle von Tierversuchen. So soll die Genehmigung von Tierversuchen von einem bindenden Evaluierungskatalog abhängen, anstelle vom unkontrollierbaren Bauchgefühl eines Beamten, der Versuchsablauf jedes Tierversuchs muss veröffentlicht werden, um eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit zu ermöglichen, es muss für jeden Tierversuch eine rückblickende Bewertung geben und Versuchstier-Ombudsschaften müssen – wie im Tierschutzgesetz – die Oberkontrolle übernehmen. Das sind vernünftige Forderungen, hinter denen laut einer professionellen repräsentativen Umfrage große Mehrheiten von 80% der Bevölkerung stehen. Von diesen Forderungen weichen wir daher keinen Strich mehr ab, sie sind der Minimalkompromiss. Die Narrenfreiheit bei Tierversuchen muss ein Ende haben!“

Gestern hatten sich erstmals, nach bisherigem Schweigen in der Öffentlichkeit und der konsequenten Weigerung, sich öffentlicher Diskussionen mit dem Tierschutz zu stellen, Forschungsinstitute und die Pharmaindustrie in koordinierten Aussendungen zu Wort gemeldet. Die „unnötigen bürokratischen Hürden“ eines strengen Tierversuchsgesetzes werden darin kritisiert, man sei für Tierschutz, aber die angepeilte Vorschrift, das Tierleid eines beantragten Tierversuchs im Vorhinein angeben zu müssen, um eine ethische Abwägung treffen zu können, sei nicht einzuhalten.

Dazu der VGT-Obmann: „Eine effektive Kontrolle von Tierversuchen, die momentan überhaupt nicht existiert – so wurde in den letzten Jahren absolut niemand wegen Übertretung des Tierversuchsgesetzes belangt! –, als unnötige bürokratische Hürde zu bezeichnen, ist blanker Zynismus. Natürlich, wer lässt sich schon gerne kontrollieren, noch dazu, wenn man bisher völlige Narrenfreiheit hatte? Doch Tierversuche sind den Menschen mehrheitlich sehr wichtig, eine scharfe Kontrolle ist daher das Mindeste, was von einem modernen Tierversuchsgesetz des 21. Jahrhunderts zu erwarten ist. In einer Demokratie muss die Mehrheit entscheiden. Es steht der Tierversuchslobby frei, die öffentliche Meinung mit ihren Argumenten zu überzeugen. Statt unseren zahlreichen Einladungen zum Gespräch zu folgen, versucht man aber bisher nur die Politik unter vier Augen mit der Drohung von Arbeitsplatzverlusten zu erpressen. Die Lobby der Tierversuchsindustrie sollte sich endlich der öffentlichen Diskussion stellen.“

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