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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.09.2012)

Wien, am 25.09.2012

SPÖ und ÖVP deklarieren sich zu Tierschutz in der Verfassung

8 Jahre und 4 Monate nach dem einstimmigen Parlamentsbeschluss, Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen, sabotiert die ÖVP als einzige Partei die Umsetzung

Man möchte meinen, ein einstimmiger Beschluss des Parlaments reicht, auch in Verfassungsfragen, um den Volkswillen umzusetzen. Doch der einstimmige Beschluss des Parlaments vom 27. Mai 2004, Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen, (siehe http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00509/fname_021046.pdf), ist bereits mehr als 8 Jahre und 4 Monate her, und dennoch ist nichts geschehen. Seit 2. Februar 2012 sollte ein Unterausschuss zu diesem Thema konstituiert werden (siehe http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A-VF/A-VF_00003_00303/index.shtml), doch auch das wurde bis heute, fast 8 Monate später, noch nicht realisiert.

Die große Mehrheit von ¾ der Bevölkerung in Österreich wünscht sich seit langem Tierschutz in der Verfassung, wie repräsentative IFES-Umfragen von 2004 und 2012 ergeben haben (http://www.vgt.at/presse/news/2012/news20120917h.php). In den Verfassungen von Deutschland und der Schweiz, sowie in der Salzburger Landesverfassung, findet sich Tierschutz bereits seit über 10 Jahren.

Nun spezifizierte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses im Parlament von der SPÖ, in einer Erklärung (siehe http://www.martinballuch.com/?p=1554), dass es einzig und allein an der Blockadepolitik der ÖVP liege, dass die Umsetzung nicht zustande komme, und dass der Unterausschuss noch nicht einmal konstituiert wurde. Die ÖVP habe zunächst Tierschutz in der Verfassung von der Erhebung von Kinderrechten in die Verfassung abhängig gemacht. Seitdem das geschehen sei, verbinde die ÖVP Tierschutz in der Verfassung willkürlich mit einer Reihe weiterer Staatsziele, wie Ehe oder ökosoziale Marktwirtschaft. Das sei eine „äußerst durchsichtige Strategie“ der ÖVP, die damit beweise, dass sie Tierschutz in der Verfassung eigentlich nur verhindern wolle. ÖVP-Klubobmann erklärte im Gegenzug, die ÖVP wolle schon auch Tierschutz rasch in die Verfassung aufnehmen, möchte das aber – ohne nähere Begründung – nur im Zusammenhang mit einem ganzen Staatszielkatalog.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Die Blockadepolitik der ÖVP muss jetzt ein Ende haben! Was, bitte schön, hat die Ehe mit Tierschutz zu tun, warum müssten diese Staatsziele verbunden werden? Die Tiere dürfen nicht die Bauernopfer Machiavellischer Machtpolitik der ÖVP werden! Selbst LandwirtInnen wollen laut Umfrage mehrheitlich Tierschutz in der Verfassung sehen, in der gesamten Bevölkerung sind es 74%. Die ÖVP hat keine Sperrminorität für Verfassungsfragen, alle anderen Parteien wollen die Umsetzung. Wenn sich die ÖVP der Demokratie verpflichtet fühlt, und nicht den LobbyistInnen in ihren Reihen, dann muss sie jetzt als Volkspartei auf das Volk hören und eine freie Abstimmung im Parlament zu Tierschutz in der Verfassung zulassen!“

 

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