Tierschutz in der Verfassung: beendet die ÖVP ihre Blockadepolitik? - vgt

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Tierschutz in der Verfassung: beendet die ÖVP ihre Blockadepolitik?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.09.2012)

Wien, 28.09.2012

Statt, wie bisher, Tierschutz nur als Teil eines umfassenden Staatszielkatalogs ohne Aussicht auf Umsetzung behandeln zu wollen, schwenkt ÖVP-Verfassungssprecher um

Statt, wie bisher, Tierschutz nur als Teil eines umfassenden Staatszielkatalogs ohne Aussicht auf Umsetzung behandeln zu wollen, schwenkt ÖVP-Verfassungssprecher um

Die Fronten sind verhärtet. Trotz eines einstimmigen Beschlusses im Jahr 2004, Tierschutz in den Verfassungsrang zu erheben, wurde dieses Vorhaben bisher nicht umgesetzt, weil die ÖVP darauf bestand, Tierschutz nur als Teil eines umfassenden Staatszielkatalogs, der keine Aussicht auf Umsetzung hatte, zu diskutieren. Mit diesem Vorhaben scheiterte nicht nur der Verfassungskonvent, aus diesem Grund wurde auch der bereits vor 8 Monaten beschlossene Unterausschuss zu Tierschutz in der Verfassung nicht konstituiert.

Doch gestern kündigte der ÖVP-Verfassungssprecher Mag. Wolfgang Gerstl in einem Telefongespräch mit dem VGT-Obmann, der wenige Stunden vorher noch mit der Forderung, Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen, in 15 m Höhe auf der Statue der Pallas Athene vor dem Parlament protestiert hatte, seine Position aufzuweichen. Die ÖVP stimme der Konstituierung des Unterausschusses zu Tierschutz in die Verfassung auch ohne Erfüllung ihres Staatszielkataloges zu, es müssten nur Schutzklauseln in die Verfassung eingefügt werden, die die Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung von Tieren durch eine Staatszielbestimmung Tierschutz verhindern, so Mag. Gerstl. Im Vorfeld hatte die FPÖ angekündigt, in der Präsidiale am 11. Oktober eine Konstituierung des Unterausschusses auch gegen den Willen der ÖVP durchzusetzen zu versuchen. Gestern bekannten sich SPÖ, Grüne und FPÖ einhellig in Presseaussendungen zur raschen Erhebung von Tierschutz in die Verfassung.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert die neue Entwicklung: „Endlich kommt Bewegung in die erstarrten Fronten in der Frage von Tierschutz im Verfassungsrang. 16 Jahre nach dem Tierschutz-Volksbegehren und 8 Jahre nach dem einstimmigen Beschluss im Parlament wird es auch höchste Zeit, wenn auch die Idee, die Agrarindustrie vor Tierschutz in der Verfassung zu schützen etwas seltsam anmutet. Wir rufen dennoch jetzt den SPÖ-Vorsitzenden des Verfassungsausschusses, Dr. Peter Wittmann, dazu auf, raschest möglich den Unterausschuss zu Tierschutz in die Verfassung zu konstituieren und die entsprechende Staatszielbestimmung zur Abstimmung zu bringen. Wir werden dann sehen, ob die ÖVP zu ihrem Versprechen steht, das mir ihr Verfassungssprecher gestern am Telefon persönlich gegeben hat. Es ist eine Schande, dass Tierschutz in Österreich, einer der führenden Nationen im Tierschutz weltweit, noch immer keinen Verfassungsrang genießt!“

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