Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.10.2012)
Wien, am 09.10.2012Heute tagt Wissenschaftsausschuss trotz Zeitverzug ohne Thema Tierversuchsgesetz
EU-Vorgabe Umsetzung 10. 11. kann nicht mehr eingehalten werden – nach Entlassung aus Gefängniszelle beklagt VGT-Obmann Diskussionsverweigerung der Gegenseite
Die EU-Richtlinie 2010/63 sieht den Stichtag 10. November 2012 für die Umsetzung vor. Damit sich Österreich an diese Vorgabe halten kann, hätte heute die Reform des Tierversuchsgesetzes im Wissenschaftsausschuss beschlossen werden müssen. Tatsächlich hat aber das Wissenschaftsministerium die Verhandlungen mit der SPÖ in dieser Frage einseitig abgebrochen, sodass noch kein Entwurf durch den Ministerrat gegangen ist, geschweige denn überhaupt vorliegt. Der VGT kritisiert, dass weder von Seite des Wissenschaftsministeriums noch von denjenigen, die Tierversuche durchführen, auf die vernünftigen Vorschläge des Tierschutzes eingegangen werde. Stattdessen vermeidet man jede öffentliche Diskussion dieser wichtigen Frage.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, der gestern bei dem Versuch, durch Aufhängen eines Transparents in Innsbruck diese Diskussion loszutreten, festgenommen wurde und 5 Stunden in einer Gefängniszelle verbringen musste, dazu: „So gerne versucht man den Tierschutz zu kriminalisieren und als radikal abzuqualifizieren. Aber wir sind es, die hier die vernünftigen Argumente bringen, die die Öffentlichkeit auf unserer Seite haben und die die offene und öffentliche Diskussion suchen. Die Gegenseite versteckt sich hinter Labortüren und den Mauern des Schweigens um das Wissenschaftsministerium.
Unsere
Forderungen sind leicht nachvollziehbar:
Die von
der EU vorgeschriebene ethische Schaden-Nutzen
Abwägung muss mittels Kriterienkatalog
objektiv geschehen, es muss eine öffentliche
Kontrolle der Tierversuche durch Veröffentlichung
der Versuchsabläufe und durch verpflichtende
rückblickende Bewertungen geben, und
die Ombudsschaften nach dem Tierschutzgesetz
müssen auf Tierversuche erweitert werden,
um eine Oberkontrolle zu garantieren. Diese Forderungen sind völlig naheliegend und werden von der großen Mehrheit
der Menschen geteilt. Aber sowohl Wissenschaftsministerium
als auch Tierversuchsseite nehmen dazu
nicht Stellung, erklären nicht, weshalb
sie dagegen wären, und hüllen sich in
Schweigen. Daher werden wir weiterhin
mit friedlichen Aktionen, wie gestern
in Innsbruck, auf eine öffentliche Diskussion
drängen, auch wenn wir als einzige Reaktion
der Behörde dafür in Gefängniszellen
gesteckt werden!“